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Politik & Wirtschaft

Grundsteuerreform - Was bedeuten die neuen Hebesätze für Frankfurt?

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Frankfurt am Main

Die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung hat die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Die Stadtverordneten folgen dabei den Empfehlungen der Hessischen Steuerverwaltung, die bereits im laufenden Jahr errechnet hatte, dass die Hebesätze ab dem 1. Januar 2025 für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 317,62 (statt bislang 175) Prozent und für die Grundsteuer B für Grundstücke 854,69 (statt bislang 500) Prozent betragen müssen, damit die Stadt Frankfurt eine aufkommensneutrale Festsetzung durchführen kann. Die neuen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich am 10. Januar 2025 verschickt. Die Stadt Frankfurt erklärt hierzu, dass diese Aufkommensneutralität nicht mit der individuellen Belastungsneutralität verwechselt werden darf. Mithin wird es Eigentümer geben, die infolge der Grundsteuerreform mehr und andere die weniger zahlen müssen.


Das Land Hessen hat sich mit dem Hessischen Grundsteuermodell für ein sich von dem Bundesmodell unterscheidendes Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer entschieden. Dieses Modell muss nun von der Kommune angewendet werden und kann lediglich im Rahmen der Festsetzung der Hebesätze von dieser beeinflusst werden. Haus & Grund Frankfurt am Main hat im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens stets für ein völlig wertfreies Flächenmodell geworben und stets davor gewarnt, dass auch das Hessische Grundsteuermodell aufgrund der Einbeziehung von Bodenrichtwerten zu einer erheblichen Verschiebung der Grundsteuerlast – gerade in Frankfurt am Main - führen wird.


Die nun festgesetzten Hebesätze sind nicht ursächlich für die erheblichen Verschiebungen bei der Höhe der neuen Grundsteuer, zeigen aber deutlich auf, dass nun vergleichbare Liegenschaften mit einem überdurchschnittlich hohen Bodenrichtwert zukünftig eine höhere Grundsteuer zu zahlen haben als vergleichbare Liegenschaften in Gebieten mit unterdurchschnittlich niedrigen Bodenrichtwerten. Die Höhe der Bodenrichtwerte ist seitens des Eigentümers oftmals nicht nachvollziehbar und auch in der Regel nicht durch Rechtsmittel angreifbar.


Haus & Grund Frankfurt am Main hatte parallel die Stadt Frankfurt am Main dazu angehalten, bei der Festsetzung der Hebesätze zu prüfen, ob auch im Vergleich zu den Empfehlungen der Hessischen Steuerverwaltung reduzierte Hebesätze beschlossen werden können, um so die neuen Belastungen durch die Grundsteuer in den Gebieten mit hohen Bodenrichtwerten geringer zu halten.

Gregor Weil
Gregor Weil, Rechtsanwalt, Geschäftsführer von Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

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