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Untervermietung darf kein Geschäftsmodell sein – Bundesgerichtshof schafft Klarheit auch für Bremen

Der Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 228/23), mit dem das höchste deutsche Zivilgericht unmissverständlich klargestellt hat: Eine gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum ist unzulässig. Vermieter dürfen ein Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn Mieter ohne Erlaubnis und mit Gewinnerzielungsabsicht untervermieten.

„Dieses Urteil ist auch für Bremen von großer Bedeutung“, erklärt Ingmar Vergau, Geschäftsführer des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. „Auch in Bremen gilt ein Mietspiegel, an dem sich die zulässigen Mieten orientieren müssen. Wer Wohnraum ohne Zustimmung des Eigentümers und mit erheblichen Aufschlägen untervermietet, unterläuft bewusst die geltenden Regeln und schadet dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt.“

„Der Bundesgerichtshof unterstreicht mit seiner Entscheidung, dass die Untervermietung dem Zweck dient, Mietern bei einer wesentlichen Änderung ihrer Lebensverhältnisse – etwa bei einem berufsbedingten Standortwechsel – die Wohnung zu erhalten. Sie soll insbesondere dazu beitragen, doppelte Mietbelastungen vorübergehend abzufedern. Eine Nutzung zur Gewinnerzielung über die eigenen wohnungsbezogenen Kosten hinaus sei vom Gesetz hingegen nicht gedeckt“, so Vergau.

„Untervermietung darf kein Geschäftsmodell werden. Private Vermieter tragen Verantwortung, investieren in ihre Immobilien, übernehmen Instandhaltungs- und Modernisierungskosten und unterliegen umfangreichen rechtlichen Verpflichtungen. Es ist eine Frage der Fairness, dass sie nicht hinnehmen müssen, dass Dritte das Mietverhältnis wirtschaftlich ausnutzen“, ergänzt Vergau.

Gerade in Städten wie Bremen, in denen Wohnraum knapp ist, könne eine gewinnorientierte Untervermietung zu zusätzlichen Verwerfungen führen. Sie entziehe dem regulären Mietmarkt Wohnraum, treibe Preise in die Höhe und untergrabe die Akzeptanz von mietrechtlichen Schutzinstrumenten, kritisiert der Haus & Grund Geschäftsführer.

Vergau sieht in dem Urteil ein wichtiges Signal für mehr Rechtsklarheit und einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern: „Das Urteil stärkt das Vertrauen privater Eigentümer in den Rechtsstaat – und das ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Wohnraum in Bremen erhalten und neu geschaffen wird“.