Haus & Grund: Laub im Herbst - Eine rutschige Angelegenheit
Der Sommer neigt sich dem Ende zu. Am 22. September 2025 beginnt der kalendarische Herbst. Die ersten Bäume verfärben sich, die ersten Blätter fallen auch schon von den Bäumen herab und der Besen sollte schon mal griffbereit stehen, um für die notwendige Verkehrssicherheit vor der eigenen Haustür Sorge zu tragen.
„In dieser Jahreszeit sorgen Regenfälle und herabfallendes Laub für Rutschpartien auf den Gehwegen. Gefährdet sind dabei vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer. Damit es nicht zu Stürzen und Verletzungen vor der eigenen Haustür kommt, sollte es jedem Anlieger bewusst sein, dass er einer Verkehrssicherungspflicht unterliegt“, sagt der Geschäftsführer des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V., Ingmar Vergau.
Die Verkehrssicherungspflicht besteht in der Laubentfernung, die genauso wie die Schneeräumung im Winter eigentlich der Stadtgemeinde obliegt. „In Bremen regelt § 41 des Bremischen Landesstraßengesetzes die Verantwortlichkeiten anders. Danach obliegt die Pflicht der Laub- und Schneeentfernung den Anliegern.
Die Räumpflicht beginnt an Werktagen um 7.00 Uhr und endet um 20.30 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt sie um 9.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr“, so Haus & Grund Geschäftsführer Ingmar Vergau.
"Durch die Vermietung oder die Verpachtung wird der Grundstückseigentümer grundsätzlich nicht von seiner Pflicht zur Gefahrenabwehr befreit. Allerdings kann gegenüber dem Stadtamt ein Dritter erklären, dass er die Reinigungspflicht übernimmt. Dies können Gehwegreinigungsunternehmen sein. Solche Verpflichtungserklärungen können aber auch bei entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung von den Mietern abgegeben werden", weiß Vergau.
Ein weiterer Tipp von Haus & Grund: „Sollten Sie Reinigungs- und damit auch Verkehrssicherungspflichten an ein professionelles Gehwegreinigungsunternehmen übertragen haben, ist in jedem Fall eine Überprüfung der vertraglichen Pflichten anzuraten. Ansonsten können Sie möglicherweise in eine Haftungsfalle geraten.“
Und noch ein Tipp: Sollten Sie nicht wissen wohin mit dem vielen Laub, dafür kann man in der Haus & Grund Geschäftsstelle in Bremen einen Laubsack erwerben. Der von Ihnen gefüllte Laubsack wird dann von der Firma Hirsch abgeholt“, rät Vergau.