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Gefahrerhöhungen in der Wohngebäude- und Hausratversicherung – was Eigentümer jetzt wissen sollten

Gefahrerhöhungen spielen in der Wohngebäude- und Hausratversicherung eine entscheidende Rolle. Sie können den Versicherungsschutz beeinflussen und im Schadenfall weitreichende Konsequenzen haben. Deshalb ist es wichtig, Veränderungen am Gebäude oder in der Nutzung frühzeitig zu erkennen und mitzuteilen.

Was gilt als Gefahrerhöhung?

Typische Beispiele für Gefahrerhöhungen sind:

  • Leerstand von Wohnungen oder gesamten Gebäuden
  • Bauliche Veränderungen wie Dachausbau, Umnutzung von Räumen oder energetische Sanierungen
  • Veränderte Nutzung (z. B. gewerbliche Nutzung einzelner Räume)
  • Längere Abwesenheiten der Bewohner
  • Installation neuer technischer Anlagen (z. B. Kaminöfen, Photovoltaikanlagen)

Wichtig: Die Meldepflicht gilt sowohl für die Wohngebäude- als auch für die Hausratversicherung.

Warum ist die Meldung so wichtig?

Werden Gefahrerhöhungen nicht gemeldet, kann der Versicherer im Schadensfall:

  • den Versicherungsschutz kürzen,
  • im schlimmsten Fall sogar ganz verweigern,
  • oder rückwirkend einen höheren Beitrag verlangen.

Eine kurze Information an Ihren Versicherungsmakler genügt, und er übernimmt die Abstimmung mit dem Versicherer.

Schadenbeispiele aus der Praxis

  1. Leerstand führt zu Leitungswasserschaden

In einer unbewohnten Wohnung platzte über Wochen unbemerkt ein Rohr. Da der Leerstand nicht gemeldet war, verweigerte der Versicherer den vollständigen Ersatz. Der Eigentümer blieb auf mehreren Tausend Euro Schaden sitzen.

  1. Neuer Kaminofen ohne Meldung

In einem Mehrfamilienhaus wurde ein Kaminofen eingebaut. Durch eine fehlerhafte Installation entzündete sich später die Wand. Da der Einbau als Gefahrerhöhung gilt und nicht gemeldet war, leistete der Versicherer nur anteilig.

  1. Umnutzung eines Kellerraums

Ein Kellerraum wurde zum Hobbyraum mit teurer Ausstattung umgebaut. Nach einem Einbruchdiebstahl wurde die höhere Gefahrenlage bemängelt. Die Erstattung fiel deutlich geringer aus.

  1. Einrüstung am Gebäude

Im Zuge von Fassadenarbeiten wurde das Gebäude eingerüstet. Über das Gerüst gelangten Einbrecher leicht in die oberen Stockwerke. Da die Einrüstung nicht als Gefahrerhöhung gemeldet worden war, konnte der Versicherer die Leistung kürzen.

Was sollten Sie tun?

Bitte informieren Sie Ihren Versicherungsmakler frühzeitig über:

  • geplante Umbauten,
  • längeren Leerstand,
  • besondere Nutzungen,
  • neue technische Einrichtungen,
  • oder alles, was das Risiko erhöhen könnte.

Er kümmert sich um die korrekte Abwicklung und hält Sie auf dem Laufenden.

Wichtig: Ihr außerordentliches Kündigungsrecht

Sollte sich Ihr Versicherungsbeitrag zur nächsten Fälligkeit erhöhen, haben Sie als Versicherungsnehmer ein gesetzliches außerordentliches Kündigungsrecht. Gern unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen möchten – inklusive Marktvergleich und Alternativangeboten.

Lassen Sie sich beraten und sparen Sie damit bares Geld.

Als Versicherungsmakler arbeiten wir unabhängig und verfügen über umfassende Markttransparenz. Wir bieten Ihnen exakt die passgenaue Lösung, die Ihrem individuellen Risiko entspricht und sich durch ein sehr gutes Preis-Leistungsniveau auszeichnet.

Durch besondere Vereinbarungen mit Versicherungsgesellschaften schließen wir mangelhafte Vertragsinhalte weitestgehend aus und bieten einen umfassenden Versicherungsschutz zu einem bestmöglichen Prämienverhältnis. Wir überprüfen die Angemessenheit der Versicherungssumme und den Umfang der Vertragsinhalte, auch hinsichtlich einer eventuell vorhandenen Unterversicherung.

Durch Ihre Mitgliedschaft im Haus & Grund Bremen e.V. haben Sie außerdem die Möglichkeit, Versicherungsschutz zu Sonderkonditionen zu erhalten. Profitieren Sie damit von unserer Erfahrung und dem Vertrauen in unser Unternehmen.

Ihr Team von Schunck wünscht frohe Weihnachten und einen schadenfreien Start ins neue Jahr!

Ihr Ansprechpartner:
Competence Center
Immobilienwirtschaft
+49 421 36804-15

immobilienwirtschaft@schunck.de

Immobilienwirtschaft - Schunck-Group