BFH bestätigt Bundesmodell
Für Bremen und Bremerhaven bleibt die Grundsteuer ein drängendes Gerechtigkeitsproblem
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat heute die gegen das Bundesmodell gerichteten Klagen abgewiesen und die Bewertungsregeln der neuen Grundsteuer vollumfänglich bestätigt. Für Haus & Grund Bremen ist klar: Das Urteil beendet zwar die gerichtliche Auseinandersetzung vor dem Bundesfinanzhof – nicht jedoch die großen Ungerechtigkeiten, die die Reform für Bewohnerinnen und Bewohner in Bremen und Bremerhaven ausgelöst hat.
„Das Urteil des BFH müssen wir respektieren, aber es löst keines der realen Probleme für Mieterinnen und Mieter, Eigentümerinnen und Eigentümer in Bremen und Bremerhaven“, betont Ingmar Vergau, Geschäftsführer von Haus & Grund Bremen. „Wir gehören im deutschlandweiten Grundsteuerranking zu den Städten mit der höchsten Belastung. Daran ändert das Urteil nichts – im Gegenteil: Jetzt ist erst recht die Politik gefragt.“
„Bremen und Bremerhaven bleiben im hinteren Feld – und damit Wohnkosten-Hotspots“, so Vergau. „Das Grundsteuerranking 2025 hat das deutlich gezeigt. Bremen liegt mit 640 Euro pro Jahr auf Platz 77 von 100, Bremerhaven mit 571 Euro auf Platz 69. Beide Städte befinden sich damit im letzten Fünftel Deutschlands. Die durchschnittliche Belastung im Land Bremen liegt bei 606 Euro – ebenfalls Rang 14 von 16 im Bundesländervergleich.
„Für eine durchschnittliche Familie ist die Grundsteuerbelastung in Bremen nachweislich deutlich höher als in vergleichbaren Städten. Das bleibt ein wohnungs- und sozialpolitisches Problem – unabhängig vom BFH“, so Vergau.
Obwohl der BFH das Bundesmodell bestätigt hat, sehen Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler weiterhin erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel. Beide Verbände kündigten an, gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu unterstützen.
Die Gründe sind klar:
- Die Reform ist für viele Bürger komplexer, teurer und ungerechter geworden.
- Die Steuerlast hängt immer stärker von zufälligen Bodenrichtwerten und pauschalen Mietwerten ab.
- In zahlreichen Städten – darunter Bremen – kam es trotz politischer Zusagen zu massiven Mehrbelastungen.
- Die regional extrem unterschiedlichen Steuerwirkungen führen zu einem intransparenten Flickenteppich.
„Wir unterstützen die verfassungsrechtliche Überprüfung ausdrücklich. Das in Bremen angewandte Bundesmodell ist systemisch fehleranfällig und führt zu Ungleichbehandlungen, die wohnungs- und wirtschaftspolitisch hochproblematisch sind“, sagt Vergau.
„Bremen ist besonders betroffen. In Bremen wurden rund 48.000 Einsprüche gegen die Grundsteuerwertbescheide eingelegt – ein Rekordwert. Das zeigt: Die Bürgerinnen und Bürger empfinden das System als unfair. Die Bewertungsmethodik ist intransparent. Die Belastung ist deutlich zu hoch. Der BFH mag das Modell gebilligt haben – aber insbesondere die Realität in Bremen zeigt, dass das Vertrauen der Eigentümerinnen und Eigentümer massiv erschüttert ist“, so Vergau.
„Haus & Grund Bremen fordert: Die Politik muss handeln und die Lasten der Wohnnebenkosten senken, statt sie zu erhöhen. Das Urteil darf aus Sicht von Haus & Grund Bremen nicht dazu führen, dass Senator Fecker oder der Bremer Senat die Hände in den Schoß legen. Die Grundsteuer in Bremen ist zu hoch. Und sie bleibt es auch nach diesem Urteil. Der Finanzsenator ist jetzt umso mehr aufgefordert, für Entlastung zu sorgen, statt über weitere Erhöhungen nachzudenken“, betont Vergau. „Wir erneuern daher unsere zentrale Forderung an den Bremer Senat: Bremen muss das einfache, wertunabhängige Modell aus Niedersachsen oder Bayern übernehmen! Diese Modelle sind gerechter, nachvollziehbarer und stabiler als das in Bremen angewandte Bundesmodell. Es verhindert automatische Steuersteigerungen durch Bodenrichtwertsprünge.“
„Das BFH-Urteil beendet die Debatte nicht – es verschärft sie“, resümiert Vergau. „Für Bremen und Bremerhaven bleibt die Grundsteuer zu hoch, zu kompliziert und zu ungerecht. Die Politik ist jetzt in der Pflicht, die Weichen neu zu stellen und den Weg für eine faire und verlässliche Grundsteuer zu öffnen.“