Verkehrssicherungspflicht
Was Eigentümer wissen müssen
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„Eigentum verpflichtet“ – dieser Grundsatz gilt auch für die Sicherheit Ihres Grundstücks. Als Eigentümer müssen Sie dafür sorgen, dass keine vorhersehbaren und vermeidbaren Gefahrenquellen für Dritte bestehen. Die Verkehrssicherungspflicht verlangt, Ihr Grundstück so abzusichern, dass niemand durch diese Gefahren zu Schaden kommt.
Wer ist verantwortlich?
In der Regel haften Eigentümer für Schäden an Dritten durch unzureichende Verkehrssicherung. Zwar lassen sich Aufgaben an Mieter oder Dienstleister übertragen – die Verantwortung bleibt jedoch beim Eigentümer. Auch bei übertragenen Aufgaben gilt: Kontrollpflicht nicht vergessen! Eigentümer müssen regelmäßig prüfen, ob alle Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden.
Die wichtigsten Bereiche der Verkehrssicherungspflicht
Winterdienst
Gehwege müssen werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr schnee- und eisfrei sein. Die genauen Zeiten können je nach kommunaler Satzung leicht abweichen – maßgeblich sind die örtlichen Vorschriften. Die Wege sollten mindestens 1,20 m breit geräumt werden. Bei Urlaub oder Krankheit ist eine Vertretung notwendig.
Treppen und Durchgänge
Diese müssen trittsicher und gut beleuchtet sein. Lose Stufen, Stolperkanten oder rutschige Beläge stellen Gefahrenquellen dar und sind zu beseitigen.
Dach und Fassade
Kontrollieren Sie regelmäßig auf lockere Dachziegel, bröckelnden Putz oder instabile Bauteile – besonders nach Unwettern.
Bäume und Pflanzen
Führen Sie mindestens zweimal jährlich eine Sichtkontrolle durch, um morsche oder abgestorbene Äste zu identifizieren. Nach Stürmen sollten zusätzliche Kontrollen erfolgen.
Wasserstellen
Gartenteiche und Pools müssen vor allem zum Schutz von Kindern mit Zäunen, Abdeckungen oder Alarmsystemen gesichert werden.
Konsequenzen bei Missachtung der Verkehrssicherungspflicht
Bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haften Sie im Schadensfall mit Ihrem Privatvermögen. Die möglichen Kosten sind erheblich:
•Schadensersatz für Heilbehandlung und Verdienstausfall
•Schmerzensgeld bei Personenschäden
•Schadensersatz bei Sachschäden
•Buß- und Ordnungsgelder bei Verletzung kommunaler Vorschriften
Besonders problematisch wird es bei grober Fahrlässigkeit – hier kann der Versicherer die Kosten vom Verursacher unter Umständen zurückfordern.
Versicherungsschutz für Eigentümer
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht schützt Eigentümer von vermieteten oder unbebauten Grundstücken vor Schadenersatzforderungen, wenn Dritte zu Schaden kommen. Die Privathaftpflichtversicherung deckt allgemeine Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche ab, etwa bei Unfällen auf Ihrem Grundstück. Bei großen Bauvorhaben ist zudem eine Bauherren-Haftpflichtversicherung unverzichtbar.
Fazit: Vorsorge schützt vor Haftung
Die Verkehrssicherungspflicht gehört zu den wichtigsten Pflichten von Eigentümern. Wer Gefahren früh erkennt und behebt, schützt andere – und sein Vermögen. Regelmäßige Kontrollen, gute Dokumentation und passender Versicherungsschutz helfen, Risiken zu vermeiden.
GEV Grundeigentümer-Versicherung
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