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Haus & Grund Deutschland, Verbandshaus

Zwei Stück Normalität

Dr. Kai H. Warnecke
Dr. Kai H. Warnecke, Präsident

Mit der Corona-Pandemie änderte sich vieles für uns. Nur im Mietrecht schien fast
alles beim Alten zu bleiben. Regelmäßig war in den vergangenen zwei Jahren die Expertenmeinung
zu lesen, dass die Schließung der Geschäfte im Zuge des Lockdowns
die Mieter dazu berechtige, ihre Miete auf null zu mindern. Schließlich könne der
Mieter sein Geschäft nicht mehr betreiben.

Mein gesunder Menschenverstand sagte mir, dass dies nicht richtig sein konnte.
Wieso sollten Vermieter für eine staatlich angeordnete Geschäftsschließung infolge
einer Pandemie gegenüber ihren Mietern verantwortlich sein? Insbesondere weil
Unternehmer und Gewerbetreibende Anspruch auf Soforthilfe auch zur Zahlung ihrer
Miete haben. Das verstand wohl auch der Bundesgerichtshof nicht. Er entschied
jetzt, dass eine pauschale Mietminderung im Lockdown nicht zulässig sei, weil eine
solche nicht unmittelbar mit Beschaffenheit, Zustand oder Lage des Mietobjekts zu
tun habe.

Damit haben die obersten Richter gleich zweimal ein Stück Normalität geschaffen:
erstens in Gestalt von gesundem Menschenverstand im Mietrecht. Zweitens haben
sie gezeigt, dass die Justiz auch während der Pandemie handlungsfähig ist – das Urteil
aus der dritten Instanz erreichte uns nicht einmal zwei Jahre nach dem ersten
Lockdown.

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