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LP Wohnungsabnahmeprotokoll

Wohnungsübergabeprotokoll

Als Vermieter möchte man auf der sicheren Seite sein, wenn es darum geht, dass die vermietete Wohnung bei Auszug des Mieters in dem Zustand ist, in dem sie übergeben wurde. Sicherheit schafft hier das Wohnungsübergabeprotokoll.

Wie wichtig das Protokoll ist, erkennt man bereits an einem einfachen Beispiel: Wenn Sie als Vermieter bei der Wohnungsabnahme entdecken, dass der Teppichboden großflächig verschmutzt ist, der Mieter aber beteuert, dass der Zustand bereits bei seinem Auszug bestand. In einer solchen Situation kann ein Übergabeprotokoll juristische Streitigkeiten oftmals bereits im Vorfeld beilegen.

Bei Fragen, wie das Protokoll optimal zu gestalten ist, finden Sie Informationen und Muster beim Haus & Grund-Verein. Außerdem können Mitglieder des Vereins auf eine kompetente Rechtsberatung zurückgreifen, die dem Vermieter bei den rechtlichen Fragen einer Übergabe zur Seite steht.

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LP Wohnungsabnahmeprotokoll
Wohnungsübergabeprotokoll

Die richtige Gestaltung des Wohnungsübergabeprotokolls

Eine gelungene Wohnungsübergabe steht und fällt mit dem Übergabeprotokoll. Es ist zwar keine gesetzliche Pflicht, bietet aber beachtliche Vorteile.

Bei der Wohnungsabnahme hilft es, mögliche Beschädigungen und Änderungen des Mieters zu beweisen. So können Streitigkeiten über Reparaturleistungen leicht beigelegt werden. Das Gleiche gilt für die Wohnungsübernahme mit dem neuen Mieter. Begehen Sie gemeinsam mit dem neuen Mieter die Wohnung, Raum für Raum. Halten Sie dabei den Zustand der Böden, Wände, Fenster und Türen fest. Die schriftlichen Notizen lassen sich wunderbar durch Fotos und Skizzen ergänzen.

Nach der gemeinsamen Besichtigung ist es wichtig, die relevanten Formalien auf dem Übergabeprotokoll festzuhalten. Dazu zählen der Ort, die Zeit und das Datum. Auch die Namen des Vermieters, Mieters und weiterer Anwesenden sollten darauf zu finden sein. Am Ende wird das Protokoll von allen Parteien unterzeichnet. Damit halten Sie als Vermieter einen unumstößlichen Beweis über den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe in Händen.

Der Haus & Grund-Verein kann Sie bei diesem Prozess unterstützen, indem Sie auf vermieteroptimierte Vorlagen für Übergabeprotokolle zurückgreifen können. Neben der Ausgestaltung des Protokolls gibt es jedoch noch weitere rechtliche und organisatorische Aspekte, die für Sie als Vermieter von Interesse sind.

Prüfen Sie die aktuelle Rechtslage vor der Übergabe

Entdecken Sie während der Übergabe Schäden oder Verschleißerscheinungen, stellt sich schnell die Frage, wer dafür haftet. Ob Schäden an der Kücheneinrichtung oder an Türen vom Mieter behoben werden müssen, ist in der Regel dem individuellen Mietvertrag in Kombination mit dem alten Übergabeprotokoll zu entnehmen.

Dennoch kann es zu gesetzlichen Änderungen kommen, welche die Klauseln im Mietvertrag entkräften können. Ein populäres Beispiel sind Schönheitsreparaturen. Hierunter fallen rein dekorative Arbeiten, wie z. B. das Streichen, Tapezieren und Kalken der Wände und Decke. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Schönheitsreparaturen von Mieterseite nur durchgeführt werden müssen, wenn die Wohnung in renoviertem Zustand übergeben wurde. Achten Sie daher vor der Übergabe darauf, welche Klauseln im Mietvertrag wirksam sind. Falls Sie Unterstützung beim Aufsetzen vorteilhafter Mietverträge oder rechtliche Absicherung benötigen, können Sie beim Ihrem Haus & Grund-Verein auch auf vermieteroptimierte Vorlagen zugreifen.

Den richtigen Zeitpunkt für die Übergabe auswählen

Der richtige Zeitpunkt, um die Wohnungsübergabe abzuwickeln, ist ein nicht zu vernachlässigender Faktor.

Da man als Vermieter möchte, dass die Wohnung bei der Übergabe in sauberem und unbeschädigtem Zustand ist, bietet es sich an, die Übergabe abzuwickeln, wenn sie bereits geräumt ist. So können zwischen dem Auszug des Vormieters und dem Einzug des neuen Mieters keine Schäden entstehen, die bemängelt werden könnten.

Ebenfalls vorteilhaft ist es, eine Besichtigung zwei Wochen vor der eigentlichen Abnahme zu vereinbaren. Auf diese Weise haben Sie ausreichend Spielraum, Schäden im Dialog mit dem Vormieter zu beheben zu lassen. So können Sie sicher sein, dass der neue Mieter bei seinem Einzug nichts zu bemängeln haben wird.

Achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Einrichtung

Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, Möbel, die ihm vom Vermieter zur Verfügung gestellt wurden, bei der Abnahme zurückzugeben.

In der Praxis ist es üblich, dass der Mieter Mobiliar, das ihm nicht gefällt, im Keller oder Dachgeschoss einlagert. Als Vermieter haben Sie ein Recht darauf, dass diese Einrichtungsgegenstände am Abnahmetermin wieder wie zuvor in der Wohnung platziert sind. Für technische Geräte gilt, dass diese wieder ordnungsgemäß vom Mieter angeschlossen werden müssen.

Für den Fall, dass der Mieter Ihr Mobiliar entsorgt haben sollte, haben Sie einen Anspruch darauf, dass er die Gegenstände auf seine Kosten ersetzt. Ein Tipp ist, bei der Wohnungsübergabe Fotos zu machen, die festhalten, wie die Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe ausgestattet war.

Ohne dieses Beweismaterial ist es möglich, dass es zu rechtlichen Schwierigkeiten mit dem Mieter kommt. In einer solchen Situation können sich Vermieter darauf verlassen, dass die Rechtsberatung von Haus & Grund sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt.

Wie ist mit fehlenden Schlüsseln umzugehen?

Ein wichtiger Bestandteil des Mietgegenstandes sind die dazugehörigen Schlüssel für Wohnung, Briefkästen, Keller etc.

Es kann jedem Mieter passieren, dass ein Schlüssel verloren geht oder beschädigt wird. In dem Fall, dass ein Schlüssel verloren gegangen ist, besteht die Gefahr, dass er von Dritten missbräuchlich verwendet wird. Es ist also in Ihrem Sinne und im Interesse des Nachmieters, dass die Schließanlage ausgetauscht wird. Die Kosten dafür trägt allein der Mieter, die Sie ihm in Rechnung stellen können. Auch wenn der Mieter bereits einen Schlüssel neu hat anfertigen lassen, spielt dies für seine Zahlungspflicht keine Rolle.

Ein Hinweis ist, dass Sie als Vermieter keinen Anspruch darauf haben, einen der Schlüssel einzubehalten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, dies mit dem Mieter zu vereinbaren. Das kann praktisch sein, wenn Reparaturen stattfinden sollen und die Mieter beispielsweise im Urlaub sind.

Die Rückzahlung der Kaution sollte nicht überstürzt werden

Sobald der Mieter ausgezogen ist, kann er seinen Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution geltend machen. Grundsätzlich haben Sie als Vermieter dafür sechs Monate Zeit, was Ihnen einen ausreichenden Spielraum ermöglicht.

Des Weiteren gilt der Anspruch auf die volle Höhe der Kaution nur, wenn es keine zu beanstandenden Schäden oder Mängel gibt. Auch wenn der Mieter noch Mietschulden bei Ihnen hat, können Sie den entsprechenden Anteil der Kaution einbehalten. Wenn Sie noch die letzte Nebenkostenabrechnung anfertigen müssen, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, einen angemessenen Anteil der Kaution einzubehalten.

Falls Sie sich fragen, wie hoch ein angemessener Anteil der Kaution ist und wie Sie Schäden und Mängel richtig mit der Kaution verrechnen, können Sie als Mitglied von Haus & Grund auf unsere umfassenden Erfahrungswerte und Beratungsdienstleistungen zugreifen.

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