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Wohnungsgeberbestätigung
Keine Wohnsitzanmeldung mehr ohne Wohnungsgeberbestätigung: Seit dem 1.11.2015 besteht diese gesetzliche Pflicht, Vermieter müssen ihre Neumieter mit einem solchen Dokument versorgen. Was gehört hinein und welche Konsequenzen drohen, wenn die Bestätigung fehlerhaft ist oder Sie Ihrem Mieter keine geben? Die Regeln sind eindeutig.
Das ist eine Wohnungsgeberbestätigung
Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein formloses Dokument, das dem Mieter dazu dient, gegenüber der Behörde seinen neuen Wohnsitz nachzuweisen. Andere Namen dafür sind Wohnungsgeberbescheinigung oder, etwas kürzer, Vermieterbescheinigung. Ausstellen muss das Papier der Vermieter oder die von ihm beauftragte Hausverwaltung. Ohne die Bestätigung kann ein Neumieter seine Meldepflicht nicht erfüllen, darum hat er einen gesetzlichen Anspruch darauf.
Vor der Einführung dieses Meldedokuments konnte sich jeder Mensch in Deutschland an einer beliebigen Adresse anmelden, um daraus Vorteile zu ziehen. So gelangten Eltern zum Beispiel an begehrte Kita-Plätze oder Autofahrer konnten ihr Fahrzeug günstiger versichern. Mit der Wohnungsgeberbestätigung hatte das ein Ende.
Diese Informationen gehören in die Vermieterbestätigung
Eine gesetzlich vorgeschriebene Form für die Vermieterbestätigung gibt es nicht, wohl aber muss sie bestimmte Informationen beinhalten. Das Einwohnermeldeamt möchte Folgendes wissen:
- Ihren Namen und Ihre Adresse als Vermieter und den Namen des Eigentümers, falls dies nicht dieselbe Person ist
- Die Adresse der vermieteten Wohnung
- Das genaue Einzugsdatum in die Wohnung
- Die Namen aller meldepflichtigen Personen im Haushalt
Viele Meldeämter bieten hierfür online auch Vorlagen an.
Das Ganze bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift, oder ein Repräsentant der Hausverwaltung unterschreibt in Ihrem Namen. Sie können Ihrem Mieter das Dokument ausdrucken und in die Hand geben oder – falls Sie die technischen Voraussetzungen erfüllen – die digitale Übermittlung direkt an die Behörde nutzen. Entscheiden Sie sich für den digitalen Weg, erhalten Sie eine Zuordnungsnummer und laden die Bescheinigung in der Datenbank hoch.
Übrigens sind Sie auch bei einer Untervermietung gefordert: Die Vermieterbestätigung füllt in diesem Fall ebenfalls der Hauptvermieter aus, nicht der Hauptmieter. Ohne Ihre Erlaubnis darf ohnehin niemand in Ihrer Mietwohnung zur Untermiete wohnen.
Fristen für die Wohnungsgeberbestätigung
Ihr neuer Mieter muss die Bestätigung spätestens zwei Wochen nach seinem offiziellen Einzugstag bei der Behörde einreichen: Das legt Paragraf 17 Absatz 1 BMG fest. Als Vermieter sind Sie verpflichtet, das Dokument rechtzeitig auszuhändigen oder zu übermitteln.
Nicht nur Mieter müssen bei Nichterfüllung mit einem Bußgeld rechnen. Vermieter, die diese Bescheinigung fehlerhaft ausstellen oder keine vollständigen Angaben machen, können mit bis zu 1.000 Euro zur Kasse gebeten werden. Auch im Fall, dass Sie die Erstellung und Herausgabe des Dokuments verweigern, wird ein entsprechendes Bußgeld fällig. Besonders teuer ist eine Schein-Meldung: das kann Sie bis zu 50.000 Euro kosten.
Geld verdienen können Sie an der Wohnungsgeberbestätigung normalerweise nicht. Die Gerichte vertraten jedenfalls bislang die Ansicht, dass Vermieter keine Gebühren für eine Leistung verlangen dürfen, zu der sie gesetzlich verpflichtet sind.
Auskunftsanspruch von Behörde und Vermieter
Zwischen Ihnen als Vermieter und der örtlichen Meldebehörde besteht ein Auskunftsanspruch. Sie dürfen laut Paragraf 50 Absatz 4 BMG bei einem rechtlichen Interesse nachfragen, welche Personen in Ihrer Wohnung gemeldet sind. Auf der anderen Seite müssen Sie laut Paragraf 19 Absatz 5 der Behörde gegenüber Auskunft geben, welche Mieter bei Ihnen wohnen oder gewohnt haben.
Fazit zur Wohnungsgeberbestätigung aus Sicht des Vermieters
Unser Fazit: Jeder Neumieter hat Anspruch auf eine formlose Vermieterbestätigung von Ihnen. Nur so kann er sich ordnungsgemäß unter der neuen Adresse anmelden. Das Dokument ist leicht zu erstellen und beinhaltet nur die wichtigsten Daten. Sie können es ausdrucken und Ihrem Mieter geben oder es digital direkt in die Datenbank der örtlichen Behörde laden. Kommen Sie Ihrer Pflicht gewissenhaft nach, sonst drohen Bußgelder. Mitglieder von Haus & Grund beraten wir zu allen Rechtsfragen rund ums Mietobjekt. Bei uns erhalten Sie Antwort auf individuelle Fragen und können so in jeder Situation rechtssicher reagieren.
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