Haus & Grund Kiel für Gleichbehandlung, vergleichbare Anforderungen und faire Rahmenbedingungen beim Bauen
Der geplante Modulbau großer Mehrfamilienhäuser der Kieler Wohnungsgesellschaft (KiWoG) an fünf Standorten wirft aus Sicht von Haus & Grund Kiel eine Reihe von Fragen auf. Wenn ein Nutzungskonflikt vorliegt, dauerte es bisher erfahrungsgemäß recht lange, die kollidierenden Interessen im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens gegeneinander abzuwägen. Das scheint hier so gut wie keine Rolle zu spielen und erweckt den Verdacht der Bevorteilung der KiWoG gegenüber privaten Bauwilligen. Sönke Bergemann, Geschäftsführer von Haus & Grund Kiel, kritisiert ein solches Verwaltungshandeln:
„Es liegt der Verdacht nahe, dass bei den Anforderungen, insbesondere denen, die über das reine Baugesetzbuch hinausgehen, mit zweierlei Maß gemessen wird. Es kann nicht sein, dass die Kieler Wohnungsgesellschaft ohne die üblichen bürokratischen und gestalterischen Auflagen bauen darf, die private Bauwillige erfüllen müssen. Letztere dürfen sich mit Architektenwettbewerben, städtebaulichen Wettbewerben und Fassadenbemusterungen herumschlagen; vor allem beim Dachgeschossausbau in Kiel erweisen sich die Auflagen für Private als besonders streng. Man denke an den Nachweis der Statik und Erdbebensicherheit, Brandschutzanforderungen, Dämm- und Energieauflagen, Fenster- und Gaubenregelungen, das Einhalten von Abstandsflächen, Lärmschutzmaßnahmen, Stellplatznachweise und so weiter.“
Bergemann betont: „Gleichbehandlung ist ein zentrales Prinzip, gerade wenn städtische Akteure privilegiert agieren. Alle Bauprojekte, ob kommunal oder privat, müssen denselben planerischen Vorgaben unterliegen. Wo sich am Wohnungsmarkt engagiert wird, müssen unabhängig vom Bauträger gleiche Bedingungen gelten. Das macht nach unserem Verständnis fairen Wettbewerb aus.“