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Rechtsberatung

Unser Rechtsberatungsservice für Eigentümer

Immer wieder kommen neue Gesetze, die ein Eigentümer berücksichtigen muss. Das Ziel von Haus & Grund Kiel ist es, private Eigentümer, sei es Einfamilienhauseigentümer, Vermieter, Wohnungseigentümer oder Kauf- und Bauwillige, ­über die Rechtsänderungen auf dem Laufenden zu halten.

Rechtsgebiete
  • Mietrecht, Betriebskostenrecht: rechtssicher vermieten, Betriebskosten richtig umlegen
  • Wohnungseigentumsrecht: Wohnungseigentumsgesetz, Teilungserklärung, richtig verwalten
  • Nachbarrecht: Lösung von Nachbarschaftskonflikten
  • Baurecht: Öffentliches und privates Baurecht, der Nachbar im Baurecht
  • Immobilienkaufrecht: Maklerrecht, Grundstückskauf, richtig makeln
  • Steuer- und Abgabenrecht: Immobilienrelevante Steuerfragen, öffentliche Beiträge und Gebühren
  • Erbrecht: die Immobilie im Erbrecht

Informieren Sie sich über die aktuelle Rechtslage. Die Beratung von Haus & Grund kann viel Ärger ersparen.

Die Beratungen sind für Kieler Mitglieder kostenfrei, eine Anmeldung unter 0431 6636-123 ist erforderlich. Alle Termine sind donnerstags von 16.30 bis 17.30 Uhr in der jeweiligen Filiale der Förde Sparkasse, Ausnahmen: Bordesholm und Laboe.

Altenholz
2026:12. Februar, 9. April, 11. Juni, 6. August, 15. Oktober, 3. Dezember

Bordesholm
Hotel „Carstens“
von 16.30 bis 17.30 Uhr
2026: Dienstag, 13. Januar, 10. März, 7. Juli, 1. September und 3. November

Friedrichsort
2026: 5. Februar, 2. April, 4. Juni, 13. August, 8. Oktober, 10. Dezember

Heikendorf
2026: 26. Februar, 16. April, 18. Juni, 20. August, 19. November

Kronshagen
2026: 19. Februar, 19. März, 25. Juni, 27. August, 22. Oktober, 26. November

Schönberg
2026: 8. Januar, 5. März, 9. Juli, 3. September, 5. November

Schönkirchen
2026: 15. Januar, 12. März, 16. Juli, 10. September und 12. November

Rechtsanwalt und Notar a. D. Klaus Bommes beantwortet Ihnen regelmäßig alle Fragen rund um das Thema Erbrecht, wie z. B. Testament/Erbvertrag, Pflichtteil, Erbschaftsteuer an folgenden Terminen:


2026: 14.1. / 11.2. / 18.3. / 15.4. / 27.5. / 10.6. / 15.7. / 19.8. / 16.9. / 14.10. / 11.11. / 2.12.   
jeweils Mittwoch, 15.00 bis 18.00 Uhr

Für diesen Service wird ein Sonderbeitrag von jeweils 50,– € je 45 Minuten bei der Anmeldung erhoben! Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, Ihnen bei Absage unter 24 Stunden vor dem Termin und/oder Nichterscheinen einen Ausfallbetrag in Rechnung zu stellen.

Hierfür ist eine vorherige telefonische Anmeldung unter der Rufnummer 0431 / 6636-123 erforderlich.

Diese Sonderberatung findet auf der Geschäftsstelle von Haus & Grund Kiel, Sophienblatt 3 statt.

Unsere Steuerberaterin Jutta Krohn und unser Steuerberater Gerd Hoffmann beantworten Ihnen steuerliche Fragen rund um die Immobilie. Die Beratung zielt auf eine Erstinformation von grundsätzlichen Sachverhalten und möglichen Lösungsansätzen für Ihre persönlichen Steuerfragen ab. Die Erstellung Ihrer Steuererklärung, Ausarbeitung bestimmter Fallkonstellationen usw. können nicht erbracht werden. Folgende Termine werden angeboten:

2026: 21.1. / 18.2. / 18.3. / 22.4. / 20.5. / 17.6. / 16.9. / 21.10. / 18.11. / 9.12.
jeweils Mittwoch, 15.00 bis 18.00 Uhr

Für diesen Service wird ein Sonderbeitrag von jeweils 40,– € je angefangene ½ Stunde bei der Anmeldung erhoben! Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, Ihnen bei Absage unter 24 Stunden vor dem Termin und/oder Nichterscheinen einen Ausfallbetrag in Rechnung zu stellen.

Hierfür ist eine vorherige telefonische Anmeldung unter der Rufnummer 0431 / 6636-123 erforderlich.

Diese Sonderberatung findet auf der Geschäftsstelle von Haus & Grund Kiel, Sophienblatt 3 statt.

1. Mündliche und schriftliche Beratungen durch die Berater/innen des Vereins sind gemäß § 5 der Beitragsordnung im Beitrag enthalten.

2. Für die Inanspruchnahme der Sonderberatungen wird ein Entgelt für

  • Erbrecht in Höhe von 50,– € je angefangene Stunde
  • Baurat in Höhe von 25,– € je angefangene ½ Stunde
  • Steuern in Höhe von 40,– € je angefangene 1/2 Stunde

erhoben.

3. Für die Führung von außergerichtlicher Korrespondenz durch die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater ist ist ein Entgelt nach zeitlichem Aufwand (45,– € je angefangene ½ Stunde) zu zahlen.

4. Für die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen wird ein Grundbetrag je Mehrfamilienhaus i.H.v. 60 ,– € sowie pro Wohneinheit 30,– € erhoben. Sollte die Heizkostenabrechnung erstellt werden, weitere 120,– €. Für Eigentumswohnungen werden 75,– € fällig und für Einfamilienhäuser 100,– €. Mehraufwand (erstmalige Erstellung, Anfordern fehlender Unterlagen und Informationen, erhöhter Klärungsbedarf) werden gesondert berechnet.

5. Für Auslagen (Post, Porto, Kopien) wird eine Pauschale in Höhe von 20 % des Bearbeitungsentgelts, maximal 20,– € erhoben. Reisekosten werden nach der Reisekostenordnung berechnet.

6. Bei den Bearbeitungsentgelten handelt es sich um Nettobeträge, das heißt die jeweils geltende Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen.

7. Das Bearbeitungsentgelt ist unmittelbar mit Aufnahme der Bearbeitung zu zahlen und nach Rechnungsstellung fällig.

(Stand 15.3.24)

Im Rahmen eines „Rundum-Sorglos-Pakets“ können Mitglieder ihre Betriebskostenabrechnung kostengünstig von Fachleuten erstellen lassen.

Die Erledigung erfolgt entweder durch schriftliche Beauftragung und Hereingabe der notwendigen Unterlagen oder im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.

Der Service erfolgt gegen ein Entgelt, das sich inkl. MwSt. wie folgt zusammensetzt: 60,– € Grundgebühr je Mietshaus zuzüglich 30,– € je Mietverhältnis. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung fallen 75,– € und für ein Einfamilienhaus 100,– € an. Bitte beachten Sie: Bei kalenderjährlicher Abrechnung muss der Antrag inklusive der kompletten ­ Unterlagen spätestens zum 31.10. vorliegen, ansonsten 8 Wochen vor Fristende.

Wir bieten auch die komplette Verwaltung Ihrer Immobilie an. Näheres finden Sie hier.

Der erforderliche Auftragsbogen kann über die Zentrale bestellt oder hier heruntergeladen werden.

Telefonische Rechtsberatung

Als Mitglied buchen Sie Ihren Beratungstermin bequem online und erhalten eine Bestätigung per E-Mail – inklusive der Möglichkeit, den Termin selbst anzupassen oder zu stornieren. Zum vereinbarten Zeitpunkt rufen wir Sie unter der hinterlegten Nummer an. Für das Gespräch sind rund 15 Minuten vorgesehen; falls mehr Zeit nötig ist, stimmen wir gemeinsam einen weiteren Termin ab.

Bitte schildern Sie Ihr Anliegen im Buchungsformular möglichst präzise, damit sich unsere Rechtsberaterinnen und -berater optimal vorbereiten können. Leichte zeitliche Abweichungen beim Rückruf lassen sich aufgrund des Beratungsaufkommens nicht immer vermeiden. Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf das Gespräch.

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Charlotte Pabst

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