Haus & Grund Kiel begrüßt ersten Bauturbo – jetzt konsequent zu Ende gehen
Die Landeshauptstadt Kiel will den Bauturbo erstmals für ein Wohnungsbauprojekt einsetzen und damit Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen.
Haus & Grund Kiel bewertet diesen Schritt ausdrücklich positiv. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes müsse die Schaffung neuen Wohnraums bei der Abwägung unterschiedlicher Interessen oberste Priorität haben. Entscheidend sei nun jedoch, dass der Bauturbo seinem Namen auch gerecht werde.
„Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal. Jetzt kommt es darauf an, den eingeschlagenen Weg konsequent zu Ende zu gehen und möglichst schnell Baurecht zu schaffen“, erklärt Geschäftsführer Sönke Bergemann. Zusätzliche Auflagen oder langwierige Vertragsverhandlungen dürften den gewünschten Beschleunigungseffekt nicht wieder zunichtemachen.
Kritisch sieht Haus & Grund Kiel insbesondere die geplante Verknüpfung mit einem städtebaulichen Vertrag. „Ein Bauturbo verliert seinen Zweck, wenn parallel neue Hürden aufgebaut werden. Planungssicherheit ist für Investoren mindestens genauso wichtig wie Geschwindigkeit“, so Bergemann.
Zugleich erinnert der Verein daran, dass der Bund mit dem Bauturbo und das Land Schleswig-Holstein mit der Reform der Landesbauordnung die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hätten. Nun seien die Kommunen gefordert, diese Instrumente auch konsequent anzuwenden. „Wohnungsbau gelingt nur, wenn alle Marktakteure ihren Beitrag leisten können – kommunale Wohnungsunternehmen ebenso wie Genossenschaften und vor allem private Eigentümer und Investoren. Wer ausschließlich auf die KiWoG setzt, wird den Wohnraumbedarf nicht decken können.“
Für Haus & Grund Kiel steht fest: Die dringend benötigten Wohnungen entstehen nicht durch weitere Diskussionen, sondern durch zügige Entscheidungen und verlässliche Rahmenbedingungen. „Der beste Bauturbo nützt nichts, wenn am Ende neue Hürden aufgebaut werden. Jetzt kommt es darauf an, den Weg bis zur Baugenehmigung konsequent zu verkürzen“, betont Bergemann.