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Leerstandssatzung unnötig

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Stadtansicht von Frankfurt am Main

Kein mobilisierbarer Leerstand in Frankfurt laut Gutachten des Landes Hessen


Seit geraumer Zeit will die Stadt Frankfurt mit einer Leerstandssatzung gegen leerstehende Wohnungen vorgehen. Ein Gutachten, das die Hessische Landesregierung veröffentlicht hat, zeigt nun: Das Problem, das die Satzung lösen soll, gibt es in Frankfurt nicht.


Weniger Leerstand, als ein Wohnungsmarkt braucht
Nach den Berechnungen des Instituts GEWOS im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) stehen in Frankfurt nur 1,7 Prozent aller Wohnungen leer. In der typischen hessischen Gemeinde sind es 3,3 Prozent. Frankfurt hat damit nur rund halb so viel Leerstand wie eine solche Gemeinde.
Wichtiger noch: Die Gutachter des Landes halten fest, dass ein Wohnungsmarkt mindestens 3 Prozent Leerstand braucht, damit er funktioniert. Frankfurt liegt deutlich darunter.


Warum ein Wohnungsmarkt leere Wohnungen braucht
Eine gewisse Zahl leerer Wohnungen ist kein Missstand, sondern notwendig. Wenn ein Mieter auszieht, steht die Wohnung oft einige Wochen leer, bis der nächste einzieht. Vor einer Neuvermietung wird häufig renoviert. Bei einer Sanierung, zum Beispiel für eine neue Heizung, bessere Dämmung oder neue Leitungen, kann eine Wohnung auch mehrere Monate nicht bewohnt werden. Ohne diesen Spielraum könnte niemand umziehen, und niemand könnte sein Haus modernisieren.


Genau diesen Spielraum beschreibt das Gutachten der Landesregierung als notwendigen Teil eines funktionierenden Wohnungsmarktes. Die wenigen leeren Wohnungen in Frankfurt sind nach diesen Zahlen also keine vergessenen oder bewusst zurückgehaltenen Wohnungen. Es sind Wohnungen, die zwischen zwei Mietern oder wegen Sanierungen leer stehen.


Die Satzung trifft die Eigentümer, die sanieren wollen
„Treffen würde die Satzung vor allem private Eigentümer, die ihre Wohnung zwischen zwei Mietverhältnissen herrichten oder ihr Haus sanieren“, sagt Gregor Weil, Geschäftsführer von Haus & Grund Frankfurt. „Sie müssten sich rechtfertigen,Meldungen abgeben und im Zweifel Bußgelder fürchten, obwohl sie genau das tun, was die Gesellschaft von ihnen erwartet. Bund, Land und die Stadt fördern die energetische Sanierung von Mietwohnungen mit eigenen Programmen. Die Stadt würde mit einer Leerstandssatzung genau diese Eigentümer unter Druck setzen, sobald eine Wohnung für die Sanierung leer steht.“


Eine Satzung schafft zudem keine einzige neue Wohnung. „Wo kein Leerstand ist, lässt sich auch keiner mobilisieren. Am Ende steht ein neues Meldeverfahren mit Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten, aber ohne zusätzlichen Wohnraum“, so Weil. 

Die Zahlen stammen vom Land selbst
Haus & Grund Frankfurt weist darauf hin, dass es sich nicht um eigene Berechnungen des Vereins handelt. Die Werte stammen aus dem Gutachten „Untersuchung zur Bestimmung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt“ des Instituts GEWOS, das die Landesregierung selbst in Auftrag gegeben hat und auf das sie ihre Wohnungspolitik stützt. „Wenn die Stadt eine Leerstandssatzung erlassen will, muss sie
erklären, welchen Leerstand sie eigentlich meint. Die Zahlen des Landes geben dafür keine Grundlage“, sagt Weil.


Die Forderung
Haus & Grund Frankfurt fordert den Magistrat auf, die Pläne für eine Leerstandssatzung aufzugeben. Die Stadt sollte Eigentümer, die vermieten, renovieren und sanieren, nicht mit Meldepflichten und Bußgeldern belasten, sondern sie dabei unterstützen. Hintergrund
Das Gutachten wurde vom Institut GEWOS im Auftrag des HMWVW erstellt und am 24. September 2026 auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Es ist die Grundlage für die geplante neue Mieterschutzverordnung des Landes. Das hessische Leerstandsgesetz, in Kraft seit November 2025, erlaubt den in der Mieterschutzverordnung aufgeführten Städten, eine Leerstandssatzung zu erlassen. Ob
und wann eine Stadt das tut, entscheidet sie selbst. Derzeit hat keine hessische Kommune eine derartige Satzung erlassen.


Ansprechpartner für die Presse
Dr. Thomas Scholz, Stellvertretender Geschäftsführer Politik und Kommunikation, Haus
& Grund Frankfurt am Main e.V., Grüneburgweg 64, 60322 Frankfurt am Main
Telefon 069 95 92 91-33 · Mobil 0151 20032376 · tscholz@haus-grund.org