
Stellungnahme zum hessischen Leerstandsgesetz
Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. lehnt Gesetzentwurf ab.
Vorbemerkung
Die Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Frankfurt am Main e.V. - Haus & Grund Frankfurt am Main ist mit über 11.500 Mitgliedern der größte Haus & Grund Ortsverein in Hessen. Seit 1883 vertritt Haus & Grund Frankfurt am Main die politischen Interessen der privaten Haus- und Grundstückseigentümer und Vermieter in Frankfurt am Main.
Fast 20 % aller Wohnungen in Frankfurt am Main werden von ihren Eigentümern selbst bewohnt, 36 % aller Wohnungen im Stadtgebiet werden von Privatpersonen vermietet.
Betrachtet man ausschließlich das Mietsegment, sind private Eigentümer in Frankfurt am Main die größte Vermietergruppe. Laut Mikrozensus 2022 wird nahezu jede zweite Mietwohnung (45 %) in Frankfurt am Main von Privatpersonen bereitgestellt.
Private Immobilieneigentümer und Vermieter in Frankfurt am Main sind unmittelbar von dem vorliegenden Gesetzentwurf betroffen, wenn die Stadt Frankfurt am Main nach Beschluss eines hessischen Leerstandsgesetzes eine städtische Leerstandssatzung beschließt.
Gesamtbeurteilung
Haus & Grund Frankfurt am Main lehnt die Einführung eines hessischen Leerstandsgesetzes entschieden ab.
Die vorgelegte Reglung ist nicht geeignet, um den Wohnungsmangel in Frankfurt am Main zu reduzieren. Vielmehr droht der Gesetzentwurf durch zusätzliche Bürokratie, einer verschärften Misstrauenskultur gegenüber Immobilieneigentümern und neuen Rechtsrisiken für Bauherren nötige Investitionen in neue Wohnungen und die Modernisierungen alter Immobilien auszubremsen. Der vorgelegte Gesetzentwurf hat das Potenzial, die bestehenden Herausforderungen am Wohnungsmarkt zusätzlich zu verschärfen.
Der Wohnungsmarkt in Frankfurt an Main ist nicht deshalb angespannt, weil zahlreiche Wohnungen aus „spekulativen Gründen“ leer stehen. Frankfurt am Main hat ohne gesetzliche
Regelungen die geringste Leerstandsquote in Hessen und auch bundesweit mit die geringsten Wohnungsleerstände. Der Wohnungsmarkt in Frankfurt am Main ist angespannt, weil der Mangel an Wohnungen nicht schnell genug abgebaut wird. Um den Wohnungsmarkt in Frankfurt am Main und dem umliegenden Ballungsraum wirksam zu entspannen, sind bessere Rahmenbedingungen und Anreize für mehr Investitionen in neue und bestehende Häuser nötig. Dafür sind insbesondere mehr Bauland und Erleichterungen in den örtlichen Bau- und Milieuschutzsatzungen notwendig.
Haus & Grund Frankfurt am Main unterstützt die von Haus & Grund Hessen angekündigte rechtliche Überprüfung eines möglichen hessischen Leerstandsgesetzes.
Sollte ein hessisches Leerstandsgesetz beschlossen werden, wirbt Haus & Grund Frankfurt am Main gegenüber der Stadt Frankfurt am Main dafür – wie vom Hessischen Städte- und Gemeindetag grundsätzlich empfohlen und von der Stadt Offenbach bereits angekündigt – keine eigene Leerstandssatzung zu beschließen.
Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main eine Leerstandssatzung beschließen sollte, kündigt Haus & Grund Frankfurt an, dass wir die gerichtliche Überprüfung einer örtlichen
Leerstandssatzung initiieren und unterstützen werden.
Hessisches Leerstandsgesetz stellt unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrecht dar
Die mit dem Gesetzentwurf geplanten Eingriffe in die verfassungsrechtlich geschützten Eigentümerrechte sind weitgehend und angesichts der vorhanden Datenlage nach unserem
Verständnis unverhältnismäßig.
Sämtliche uns bekannten öffentlichen Statistiken zu Wohnungsleerständen weisen weder landesweit noch gerade für Frankfurt am Main und den Ballungsraum signifikante Leerstände aus. Erhebungen zu Leerständen aus den im Gesetzentwurf angesprochenen „spekulativen Gründen“ sind uns nicht bekannt.
Vielmehr belegen sämtlich uns bekannte Statistiken, dass ohne gesetzliche Reglungen bereits jetzt die niedrigste Wohnungsleerstände aller hessischen Städte in Frankfurt am Main
gemessen werden.
Die Statistiken belegen damit klar den verantwortungsvollen Umgang der Immobilieneigentümer mit ihren Wohnungen. Sie belegen gleichzeitig auch die wirtschaftliche Logik, dass mit steigenden Mieten und Immobilienpreisen der wirtschaftliche Anreiz sinkt, Wohnungen länger leer stehen zu lassen als unbedingt nötig.
Statistiken zu Wohnungsleerständen in Frankfurt am Main
In der Fachwelt geht man davon aus, dass der „marktaktive Leerstand“ eines örtlichen Wohnungsmarktes nicht unter 3 % liegen sollte. Gewisse Wohnungsleerstände sind zwingend
nötig,
- damit Menschen umziehen können,
- damit Mieter und Kaufinteressenten bei der Wohnungssuche Auswahl haben,
- damit Anbieter ihre Wohnungen zu wettbewerbsfähigen und nicht zu monopolistischen Preisen anbieten müssen und
- damit nötige Sanierungen, Modernisierungen und Nachverdichtungsmaßnahmen durchgeführt werden können.
Trotz zahlreicher langwieriger Leerstände von Immobilien im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und im Eigentum öffentlicher Wohnungsunternehmen werden für den örtlichen Wohnungsmarkt herausragend niedrige Leerstandsquoten ermittelt.
Die Ergebnisse des Zensus und der CBRE-empirica-Leerstandsindex belegen für Frankfurt am Main die niedrigsten Wohnungsleerstände in ganz Hessen. Auch bundesweit sind die Leerstände in Frankfurt am Main herausragend niedrig. Die in Zusammenarbeit zwischen dem Institut GEWOS und Haus & Grund Frankfurt am Main jährlich durchgeführte Mitgliederbefragung stellt ebenfalls sehr niedrige Leerstände im Kreis der privaten Immobilieneigentümer fest.
Wohnungsleerstände werden in Frankfurt am Main somit nachweislich deutlich besser vermieden als in allen anderen Städten Hessens und den allermeisten Städten Deutschlands.
Insbesondere für signifikante Wohnungsleerstände aus angeblich „spekulativen Gründen“, die mit dem Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung adressiert werden sollen, sind uns in den offiziellen Statistiken keine Hinweise bekannt.
Folgerichtig wurde schon in der Verordnung zur Bestimmung des Geltungsbereichs der bundesrechtlichen Mieterschutzvorschriften für Hessen für Frankfurt am Main festgehalten: „… Der Frankfurter Wohnungsmarkt ist von einem als ausreichend angenommenen Wohnungsversorgungsgrad von 103 Prozent weit entfernt und verfügt dementsprechend über
keine Leerstandsreserve.“ [Zitat aus der Mieterschutzverordnung (MiSchuV) des Landes Hessen vom 18. November 2020]
Zensus 2022: Wohnungsleerstände in Frankfurt am Main, Hessen und Deutschland
In Frankfurt gab es gemäß Zensus 2022 insgesamt 402.826 Wohnungen, davon standen bei der Erhebung insgesamt 3,2 % leer. Die vergleichbare Leerstandsquote in Hessen betrug 3,9 %, in Deutschland 4,47 %.
Etwa ein Drittel aller leerstehenden Wohnungen in Frankfurt (31 %) waren bereits innerhalb von 3 Monaten wieder für den Bezug verfügbar. In Hessen (21 %) und im Bund (19,5 %)
konnte nur etwa jede fünfte Wohnung dem Markt so schnell wieder zur Verfügung gestellt werden.
Beinahe die Hälfte aller in Frankfurt leerstehenden Wohnungen (48 %) standen für insgesamt weniger als 6 Monate leer. Landesweit konnte etwa jede dritte leerstehende Wohnung
(34,7 %) innerhalb von 6 Monaten dem Markt wieder zugeführt werden. Bundesweit ist die vergleichbare Quote geringer (31,8 %).
Auch der Anteil der Wohnungen, die seit mindestens 12 Monaten leer stehen, ist in Frankfurt nur etwa halb so hoch wie die vergleichbaren Werte im Landes- und Bundesvergleich.
Bei den Gründen der Leerstände wird bei etwa jeder fünften Wohnung in Frankfurt an Main (über 20,5 %), die dem Markt nicht unmittelbar wieder zur Verfügung gestellt werden kann, angegeben, dass dort entweder Baumaßnahmen geplant sind oder durchgeführt werden. In Hessen und im Bund sind die Vergleichswerte höher. Der Anteil leerstehender Wohnungen in Frankfurt aus „sonstigen Gründen“ – den Wohnungen, wo wenn überhaupt ein spekulativer Leerstand vorliegen könnte – beträgt in Frankfurt am Main lediglich 0,29 % des Wohnungsbestandes. Auch dieser Wert ist sehr viel niedriger als die vergleichbaren Zahlen für Hessen (0,8 %) und den Bund (0,89 %). Zu diesen 0,29 % Leerstände in Frankfurt am Main aus „sonstigen Gründen“ gehören insbesondere problematische Erbschaftsfällte und Fälle mit Klärungsbedarf bei der Finanzierung von geplanten Bauvorhaben.
Die Zahlen des Zensus zeigen, dass in Frankfurt am Main Leerstände in einem Ausmaß vermieden werden, sodass weniger Baumaßnahmen durchgeführt werden als anderenorts.
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Zahlen aus dem Zensus zusammen:
Wohnungsleerstände in Frankfurt, Hessen und Deutschland im Bezug zum Gebäudebestand

CBRE-empirica-Leerstandsindex 2023:
Der CBRE-empirica-Leerstandsindex misst seit 2006 den sogenannten „marktaktiven
Leerstand“. Damit werden die Wohnungen erfasst, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums
– meist 6 Monate – vermietbar oder aktivierbar sind.
Der CBRE-empirica-Leerstandsindex 2023 beschreibt die „marktaktive Leerstandsquote“ zum 31.12.2022, dem Jahr des Zensus. Die bundesweite Erhebung stellt für den untersuchten Zeitraum den größten Rückgang der Leerstandzahlen in der bis dahin 22-jährigen Historie des Indexes fest.
Mit einer marktaktiven Leerstandsquote von 0,2 % hat Frankfurt am Main zusammen mit Münster und Freiburg die zweitniedrigste „marktaktive Leerstandsquote“ in der gesamten Bundesrepublik. Die bundesweit niedrigste „marktaktive Leerstandsquote“ von 0,1 % wurde für München ermittelt.
[CBRE-empirica-Leerstandsindex 2023 | empirica (CBRE-empirica-Leerstandsindex 2023, abgerufen am 10.07.2025). Methodik: Der marktaktive Leerstand berücksichtigt keine ´Ruinen´ oder dysfunktionalen Leerstände. Angaben für den totalen Leerstand auf Basis fortgeschriebener Daten des letzten Zensus fallen daher höher aus.“ Der Index stellt die Leerstandsquote zum 31.12.2022 dar.]
Mitgliederbarometer 2024 - Haus & Grund Frankfurt am Main e. V.
In Zusammenarbeit mit dem Institut GEWOS führt Haus & Grund Frankfurt am Main seit dem Jahr 2021 jährlich eine Befragung der Mitglieder des Vereins durch.4
Im Befragungszeitraum der Mitgliederbefragung 2024 waren etwa 97 % aller Wohnungen der fast 700 antwortenden Vereinsmitglieder vermietet. Von den nur etwa 3 % der Wohnungen, die zum Befragungszeitpunkt nicht bewohnt waren, sollte mehr als die Hälfte (ca. 55 %) bereits innerhalb der nächsten drei Monate wieder zur Verfügung gestellt werden.
Im Vergleich zu den Zahlen des Zensus zeigt auch das Ergebnisse der Mitgliederbefragung von Haus & Grund Frankfurt am Main eindrucksvoll, dass insbesondere die privaten Eigentümer in Frankfurt am Main keinerlei Anreize haben, Wohnungen grundlos länger als unbedingt nötig leer stehen zu lassen. Während bei stadtweiter Betrachtung im Zensus etwa ein Drittel der leerstehenden Wohnungen weniger als drei Monate leer stehen, ist der vergleichbare Wert im ausschließlichen Kreis der privaten Immobilieneigentümer deutlich niedriger.
[Die Ergebnisse der Befragungen sind auf der Webseite von Haus & Grund Frankfurt am Main veröffentlicht: www.hausundgrund.de/verein/frankfurtammain/mitgliederbarometer/2024 ]
Investitionsbedarf am Frankfurter Wohnungsmarkt: Nachverdichtung und Erhöhung der Modernisierungsrate nötig
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich selbst das Ziel gesetzt, bereits im Jahr 2035 klimaneutral zu sein. Die „Konzeptstudie zur kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt am Main“ [Vom November 2023, im Auftrag des Klimareferats der Stadt Frankfurt am Main erstellt.] geht davon aus, dass die Immobilieneigentümer in Frankfurt am Main insgesamt circa 9 Mrd. Euro in Gebäudesanierungen investieren müssen, um die erforderliche Umstellung der Wärmeversorgung leisten zu können. Davon entfallen geschätzte 40 % auf energetische Zusatzkosten und 60 % auf Instandsetzungskosten der Gebäude. Um die Ziele der Wärmewende erreichen zu können, muss die Rate der Modernisierungen in Frankfurt am Main gegenüber dem Status Quo stark erhöht werden.
Zeitgemäße energetische Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere älterer Wohnungen und Gebäude, haben während der Umsetzung oft massive Einschränkungen für die Bewohner zur Folge. Um die Belastungen infolge von Modernisierungsmaßnahmen für die Bewohner zu minimieren und die Kosten zu dämpfen, versuchen viele Eigentümer umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen erst dann umzusetzen, wenn Wohnungen oder ganze Häuser nach Auszug nicht bewohnt sind.
Ähnlich gehen viele Eigentümer auch bei der Schaffung von neuem Wohnraum durch die Aufstockung von Häusern oder den Ausbau von Dachböden vor. Um auch hierbei die Belastungen für die Bewohner bei Nachverdichtungsmaßnahmen zu minimieren, werden viele Bauvorhaben zur Nachverdichtung erst durchgeführt, wenn betroffene Wohnungen nach einem Auszug nicht bewohnt sind.
Aufgrund der nötigen Zeit für Planung, Genehmigung und anschließender Umsetzung der Baumaßnahmen sind – insbesondere auch aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels – längere Leerstände häufig unvermeidbar.
Ein Leerstandsgesetz würde bei örtlicher Umsetzung in Frankfurt am Main insbesondere zusätzlichen bürokratischen Aufwand, rechtliche Unsicherheiten und Risiken für genau die Bauherren und Immobilieneigentümer verursachen, die nötige energetische Modernisierungen vornehmen oder durch Nachverdichtungen neuen Wohnraum schaffen wollen. [Die Zusatzerhebung zum Mikrozensus 2018 hat gezeigt, dass der Anteil der von Privatpersonen vermieteten Wohnungen in den ältesten Gebäudebaujahren am höchsten ist. Insgesamt wurde fast die Hälfte (49 %) der von Privatpersonen vermieteten Wohnungen vor dem Jahr 1948 errichtet. Weitere 38 % der von Privatpersonen vermieteten Wohnungen stammen aus den Jahren 1949 bis 1978. Aufgrund des hohen Anteils von Wohnungen im Eigentum von Privatpersonen in den älteren Bauklassen in Frankfurt am Main muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere in diesen älteren Wohnungen zahlenmäßig und auch zeitlich die umfangreichsten Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden.]
Die beschriebenen Zahlen des Zensus zeigen jedoch, dass in Frankfurt am Main die Leerstände aufgrund von geplanten oder durchgeführten Baumaßnahmen aktuell deutlich niedriger sind als im Landes- und dem Bundesvergleich.
Um mehr Nachverdichtung und die Umsetzung der Wärmewende in Frankfurt am Main erfolgreich zu gestalten wäre eine weitere Senkung der Leerstandsquote infolge von neuer Gesetzlicher Reglungen somit schädlich.
Leerstände im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und bei öffentlichen Wohnungsunternehmen
Dass auch langfristige Leerstände von Wohnungen oder ganzen Häusern ohne jeden Verdacht auf „spekulative Gründe“ entstehen können, zeigen die zahlreich dokumentierten Leerstände in Immobilien im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main, dem Land Hessen, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und weiteren nicht gewinnorientierten Eigentümern.
Beispielsweise antwortete jüngst der Magistrat der Stadt Frankfurt auf die Frage: Wie viele Wohnungen standen im Jahr 2024 bei der ABG Holding, der Nassauischen Heimstätte und der GWH leer und wie lange schon – unter drei Monate, drei bis sechs Monate, sechs bis zwölf Monate, mehr als zwölf Monate? [Referenz: F3283, Antwort vom 28.05.2025]
„Bei der Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (NHW) standen 2024 folgende Wohnungen in Frankfurt am Main leer:
- unter drei Monate: 54 Wohnungen
- drei bis sechs Monate: 49 Wohnungen
- sechs bis zwölf Monate: 54 Wohnungen
- mehr als zwölf Monate: 140 Wohnungen
Die Antwort auf die parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zu den Leerstandsquoten bei Wohnungen, die unter der Verwaltung von Landesbeteiligungen stehen, zeigt ebenfalls, dass zahlreiche Wohnungsleerstände in Frankfurt nicht vermieden werden konnten. Zum Stand September 2024 standen insgesamt 359 Wohnungen der NHW in Frankfurt am Main leer. Die durchschnittliche Leerstandszeit von Wohnungen der NHW in Frankfurt am Main betrug dabei 2,3 Monate. Alle vom Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) verwalteten leerstehenden Wohnungen stehen seit über einem Jahr leer und benötigen mehr als ein Jahr, um sie wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Für die Wohnungen der NHW gilt, dass in Frankfurt am Main 237 Wohnungen länger als sechs Monate leer standen. Bei diesen Wohnungen betrug die Dauer des Leerstandes im Durchschnitt 28 Monate. Als Grund dieser längeren Leerstände sind bauliche und projektbezogene Gründe genannt.
Mit der Antwort des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main an die Stadtverordnetenversammlung wird auch auf signifikante Leerstände in den Wohnungsbeständen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hingewiesen.[Referenz B202, Antwort vom 10.06.2025] Darin heißt es: „Nach aktuellem Kenntnisstand stehen in Frankfurt am Main 87 Wohnungen aus dem BImA-Bestand leer. Der Leerstand lässt wie folgt aufgliedern: einzelne aktuell leerstehende Wohnungen sind als Ausweichwohnungen für ein aktuelles Abriss-/Neubauprojekt vorgesehen; ein weiterer Anteil der Wohnungen befindet sich in der kurzfristigen Fluktuation; der größte Anteil der Wohnungen weist Mängel auf und muss deshalb vor einer Neuvermietung saniert werden.“
Gesetzentwurf stellt auch die Städte und Gemeinden vor neue Herausforderungen
Zusätzlich zum bürokratischen Aufwand für Immobilieneigentümer droht durch den Gesetzentwurf auch hoher Aufwand für die schon jetzt an vielen Stellen stark ausgelastete örtliche Verwaltung zu entstehen.
Die zitierten Antworten auf die parlamentarischen Anfragen zeigen deutlich auf, dass die knappen Ressourcen der öffentlichen Verwaltung durch die Überwachung neuer Leerstandsregelungen vermutlich keine signifikanten Mengen neuer Wohnungen dem Mark zuführen werden.
Vielmehr könnte ein wirkungsvoller Beitrag zur Reduzierung des Wohnungsmangels in Frankfurt am Main geleistet werden, wenn die öffentlichen Ressourcen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und der Revitalisierung der Wohnungsbestände im öffentlichen Eigentum eingesetzt werden.
Gesetzentwurf steht im Widerspruch zu den Bemühungen der Hessischen Landesregierung, Bürokratie abzubauen und mehr Investitionen in Wohnungen anzureizen
Haus & Grund Frankfurt am Main unterstützt die Hessische Landesregierung bei ihrem Vorhaben, durch Verbesserungen der Rahmenbedingungen und den Abbau unnötiger Bürokratie stärkere Anreize für Investitionen in Wohnungen zu setzen.
Die Initiativen der Hessischen Landesregierung zur Novellierung der Hessischen Bauordnung (HBO) sowie die Berufung eines eigens für Entbürokratisierung zuständigen Ministers sind aus Sicht von Haus & Grund Frankfurt am Main Schritte in die richtige Richtung.
Die Einführung eines Leerstandsgesetz widerspricht gleich mehreren Zielen, die sich die Hessischen Landesregierung selbst gesetzt hat. In Bezug auf das Leerstandsgesetz besteht im Kreis der privaten Immobilieneigentümer Einigkeit, dass es sich dabei um unnötige Bürokratie und eine Investitionsbremse handelt.
Der vorgelegte Gesetzentwurf verursacht neue zusätzliche Bürokratie, höheren Verwaltungsaufwand und Kosten für Immobilieneigentümer und die öffentliche Verwaltung sowie neue und höhere rechtliche Risiken für private Eigentümer und Bauherren.
Dabei gibt die hessische Landesregierung keine Prognose oder Zielwerte, welchen Beitrag das Gesetz zur Verbesserung am Wohnungsmarkt leisten soll. Weder wird prognostiziert, wie viele Wohnungen in Hessen in Folge des Gesetzes dem Markt neu zur Verfügung gestellt werden können, die ohne die Regelung nicht verfügbar würden, noch wird angegeben, welche Leerstandsquote die Hessische Landesregierung in Folge des Leerstandsgesetzes erreichen möchte.
Somit verfestigt sich die Sorge, dass es aufgrund der fehlenden Definition von verbindlichen Zielwerten nicht im Interesse der Hessischen Landesregierung ist, die dem Gesetz zwar formell enthaltene, zeitliche Befristung zu einem späteren Zeitpunkt wieder auslaufen zu lassen.
Sollte der Hessische Landtag das Leerstandsgesetz beschließen und die Stadt Frankfurt am Main eine eigene Leerstandssatzung beschließen, werden wir die Regelungen dem Hessischen Minister für Entbürokratisierung weiterleiten und das Gesetzes im „Bürokratiemelder“ auf der Webseite der Hessischen Staatskanzlei melden.
Rechtliche Beurteilung
Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. teilt die rechtliche Beurteilung und Kritik des Gesetzentwurfs von Haus & Grund Hessen.
Zusammengefasst:
Wohnungsmarkt in Frankfurt am Main:
Frankfurt am Main hat die geringste Leerstandsquote in Hessen und gehört bundesweit zu den Städten mit den wenigsten Wohnungsleerständen. Eine gewisse Leerstandsquote ist notwendig, um Umzüge zu ermöglichen und qualitativ hochwertige Wohnungen zu wettbewerbsfähigen Preisen anzubieten.
Unterstützung der rechtlichen und gerichtlichen Überprüfung:
Haus & Grund Frankfurt am Main unterstützt die durch Haus & Grund Hessen angekündigte rechtliche Prüfung eines möglichen hessischen Leerstandsgesetzes. Sollte ein solches Gesetz beschlossen werden, wird Haus & Grund Frankfurt am Main die gerichtliche Prüfung einer örtlichen Leerstandssatzung initiieren und unterstützen.
Modernisierungsbedarf:
Ein hoher Anteil der von Privatpersonen vermieteten Wohnungen in Frankfurt am Main stammt aus den ältesten Baujahren und erfordert umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen. Ein Leerstandsgesetz könnte diese Modernisierungen erschweren und den Anreiz für Investitionen reduzieren.
Leerstände in öffentlichen Immobilien:
Auch in Immobilien im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und anderen öffentlichen Wohnungsunternehmen gibt es signifikante Leerstände. Sie zeigen, dass Wohnungen auch für längere Zeit maßgeblich aus baulichen und projektbezogenen Gründen nicht bewohnbar sein können.
Widerspruch zu den Zielen der Landesregierung:
Die Einführung eines Leerstandsgesetzes steht im Widerspruch zu den Bemühungen der Hessischen Landesregierung, Bürokratie abzubauen und mehr Investitionen in Wohnungen anzureizen. Der Gesetzentwurf verursacht zusätzliche Bürokratie und rechtliche Unsicherheiten für Immobilieneigentümer und Bauherren.
Fazit:
Haus & Grund Frankfurt am Main wirbt dafür, auf die Einführung eines neuen Gesetzes gegen Leerstände auf Landesebene und auf Ebene der Stadt Frankfurt am Main zu verzichten.