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Politik & Wirtschaft

Neues Förderprogramm: Gewerbe zu Wohnen

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Leerstand bei einer Gewerbeimmobilie im Erdgeschoss

Das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt die Umwandlung von leerstehenden Gewerbeimmobilien oder Nichtwohngebäuden zu Wohnraum mit Zuschüssen von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit.

 

Das Programm wurde vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt, um leerstehende Büro-, Gewerbe- und Einzelhandelsflächen in Wohnraum umzuwandeln. Hintergrund ist der zunehmende Leerstand in Innenstädten durch Homeoffice und Onlinehandel, während gleichzeitig Wohnraum dringend benötigt wird.

 

Antragstellung ab sofort möglich
Anträge können ab sofort direkt bei der KfW gestellt werden – allerdings nur, wenn mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde. Als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen für die Umbauarbeiten. Planungs- und Beratungsleistungen – ebenfalls förderfähig – dürfen hingegen bereits vor der Förderzusage beauftragt werden, ohne den Förderanspruch zu gefährden.

Der Zuschuss beträgt bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit. Bei größeren Projekten mit mehreren Wohnungen sind Förderungen von insgesamt bis zu 300.000 Euro möglich.

 

Voraussetzungen prüfen
Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass durch den Umbau mindestens eine neue Wohneinheit entsteht, und das Gebäude nach der Sanierung mindestens den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ oder „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare Energien“ erreicht. Zudem muss der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Nach dem Umbau kann ein reines Wohngebäude oder ein gemischt genutztes Gebäude entstehen.

Nicht gefördert werden Gebäude, die bereits über eine Heizungsanlage oder einen Gebäude- beziehungsweise Wärmenetzanschluss mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien verfügen oder bei denen innerhalb der vergangenen fünf Jahre eine neue Heizung in Betrieb genommen wurde.

Für die Umsetzung des Vorhabens ist die Einbindung einer in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführten Energieeffizienz-Experten verpflichtend. Die Nachweise über die Verwendung der Fördermittel sind spätestens 54 Monate nach der Förderzusage einzureichen. Außerdem müssen die neu geschaffenen Wohnungen nach Abschluss des Projekts mindestens zehn Jahre lang zu Wohnzwecken genutzt werden.

 

Weitere Informationen zu dem neuen Förderprogramm erhalten Sie hier 

Hinweis

Umbauvorhaben benötigen in der Regel eine Baugenehmigung. Deshalb ist eine frühzeitige Abstimmung mit dem zuständigen Bauamt sinnvoll.

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