Was bedeutet der Mietenmonitor der Stadt Frankfurt am Main?
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Kürzlich hat das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main über die ersten Erfahrungen mit dem sogenannten Mietenmonitor öffentlich berichtet. Mit Hilfe eines Dienstleisters wertet dabei die Stadt Frankfurt auf verschiedenen Internetportalen Inserate von Vermietern aus.
Dabei kommt die Stadt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass 42 Prozent der 2.369 untersuchten Inserate auffällig seien und deshalb genauer untersucht wurden. Bei einem größeren Teil handelt es sich jedoch um zulässige Mieten, weshalb circa 400 Eigentümer und Vermieter angeschrieben werden sollen. Dabei will die Stadt lediglich auf die rechtlichen Situationen verweisen. Dazu muss man wissen:
Bei zu hohen Mietforderungen kommen vor allem die Themenbereiche Mietpreisbremse und Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch in Betracht. Die Mietpreisbremse ist ein Regelwerk aus dem Privatrecht und gilt grundsätzlich nur zwischen den Mietvertragsparteien. Die Stadt Frankfurt am Main kann hierbei nur über eine rechtliche Situation aufklären, aber keine weiteren Schritte veranlassen. Die Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch wird seitens der Stadt Frankfurt am Main verfolgt, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Regelung handelt, die eine Ordnungswidrigkeit normiert. Grundlage beider Thematiken ist die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete, die die Stadt Frankfurt am Main nach dem qualifizierten Mietspiegel (derzeit Stand 2024) ermittelt.
Der Mietspiegel kann beispielsweise unter www.mietspiegelrechner-frankfurt.de eingesehen werden. Der Mietspiegel als solches sieht eine Reihe von Merkmalen vor, die es im Einzelfall abzuklären gilt, um die richtige ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Mithin sind eine Vielzahl von Zusammenhängen und Einzelwirkungen zu berücksichtigen, so dass die Ermittlung der zulässigen Nettomiete sehr komplex sein kann – gerade auch dann, wenn zuvor Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen erfolgt sind, die in den überwiegenden Fällen nicht aus dem Inserat hervorgehen, aber dennoch Berücksichtigung finden müssen.
Weil diese vielfältigen Faktoren und darüber hinaus zusätzliche vertragliche Details zwischen den Mietvertragsparteien bei der Ermittlung der korrekten Miethöhe berücksichtigt werden müssen, bestehen aus Sicht von Haus & Grund Frankfurt am Main Zweifel, ob eine Überprüfung anhand von Aussagen aus einem Inserat tatsächlich dazu geeignet sein soll, den Sachverhalt richtig zu ermitteln. Haus & Grund Frankfurt am Main hat daher der Stadt Frankfurt am Main angeboten, die Fälle proaktiv zu begleiten. Betroffene Eigentümer können sich direkt an Haus & Grund Frankfurt am Main wenden und sich im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten lassen.
Gregor Weil, Rechtsanwalt, Geschäftsführer von Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.
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