Wertermittlung - Gutachten
Immobilienwert
- Vollgutachten: Sie bedürfen einer professionellen Bewertung Ihrer Immobilie, z.B. weil Sie eine gerichtsfeste Verkehrswertermittlung benötigen oder das Gutachten dem Finanzamt vorlegen müssen? In diesen Fällen ist eine umfängliche Marktwertermittlung erforderlich. Als Mitglied unseres Ortsvereins erhalten Sie einen Nachlass in Höhe von 10% auf das Honorar gemäß Honorarverzeichnis.
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Kurzbewertung: In bestimmten Fällen genügt schon oft eine weniger umfangreiche, aber genau so richtige Kurzbewertung. Wenn Sie z.B. Ihre Vorsorgeplanung machen, die Verlängerung des Kredits ansteht, der Grundsteuerbescheid geprüft werden soll oder weil Sie einfach nur wissen müssen, was Ihre Immobilie im Moment wert ist, dann reicht eine kürzere Expertise üblicherweise zunächst aus. Als Mitglied unseres Ortsvereins erhalten Sie einen Nachlass in Höhe von 40% auf das Honorar gemäß Honorarverzeichnis.
Erbbaupacht
- Wertgutachten: Gerade bei älteren Erbbauverträgen ist trotz zwischenzeitlich erfolgter Pachtzinserhöhungen noch immer ein vergleichsweise niedriger Erbbauzins zu zahlen; was regemäßig zu einem positiven Bodenwertanteil des Erbbaurechts führt. Deshalb kann es vorteilhaft sein, ein Erbbaurecht zu verkaufen. Jedoch – wieviel ist dieses Erbbaurecht Wert? Lassen Sie den Wert durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen mittels Kurzbewertung oder Vollgutachten feststellen. So gehen Sie gut gerüstet in die Verkaufs- oder Kaufverhandlung. Für Mitglieder unseres Ortsvereins gelten die Sonderkonditionen gemäß dem vorstehenden Absatz „Immobilienwert“.
- Überprüfung einer Pachtzinserhöhung: Bei Erbbaurechten für Wohnzwecke unterliegt eine Anpassung des Erbbauzinses strengeren Anforderungen als bei gewerblichen Erbbaurechten. In älteren Erbbaurechtsverträgen wurde eine Erhöhung des Erbbauzinses ausschließlich an eine Erhöhung des Verbraucherpreisindex (z.B. bei 10 %) gekoppelt. Nach Gesetz und Rechtsprechung ist ein Erhöhungsanspruch allerdings als unbillig anzusehen, wenn die nach der vereinbarten Bemessungsgrundlage zu errechnende Erhöhung über die seit Vertragsabschluss eingetretene Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse hinausgeht (Billigkeitskontrolle nach § 9a ErbbauRG). Lassen Sie die Erhöhung Ihres Pachtzinses auf Billigkeit gutachterlich überprüfen. Als Mitglied unseres Ortsvereins erhalten Sie eine Vorprüfung zum Pauschalpreis von brutto 350 € zzgl. Nebenkosten und Auslagenersatz.
Miethöhe
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Sachverständige Vorprüfung: Bei Mieterhöhungsbegehren, wenn kein Mietspiegel existiert und Vergleichsmieten fehlen, ist nicht immer ein teures Miethöhegutachten notwendig. Als Mitglied unseres Ortsvereins erhalten Sie eine Vorprüfung zum Pauschalpreis von brutto 250 € zzgl. Nebenkosten und Auslagenersatz.
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Miethöhegutachten: Ein vollwertiges Miethöhegutachten erhalten sie als Mitglied unseres Ortsvereins zu Sonderkonditionen: 180,- €/h, mindestens jedoch 2.800 € zuzügl. Nebenkosten und Auslagenersatz.
Mitgliedervorteile
- Ein Vorgespräch zur Festlegung des Vorgehens in der Sache wird empfohlen und ist für Vereinsmitglieder kostenfrei.
- Anrechnung der Kostenpauschale für Kurzbewertung bzw. Vorprüfung auf das Gutachtenhonorar.
Bei Fragen und Interesse...
Haus & Grund Dahme-Spree
Tel.: 03362 883566
E-Mail: info@haus-grund-erkner.de