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Grundsteuerwerte erfolgreich gesenkt

Grundsteuerwerte erfolgreich gesenkt

Ende 2024/Anfang 2025 hatte Haus & Grund Dahme-Spree e.V. mehrere Vortragsabende über die Grundsteuerreform durchgeführt. Durch den Vortragsredner, Steuerberater Herr Mario Schwalme, Kanzlei Peter & Partner, Berlin, wurden unsere Mitglieder über die Systematik der Grundsteuerreform sowie über mögliche Rechtsmittel informiert.

In den Veranstaltungen wurde deutlich gemacht, dass nur der rechtzeitige Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid die Chance bietet, erfolgreich gegen überhöhte Grundsteuern vorzugehen. Zur Unterstützung derjenigen Eigentümer, die von diesem Einspruchsrecht Gebrauch machen wollten, hatte der Ortsverein Musterschreiben für den Einspruch sowie für die Beantragung einer Aussetzung der Vollziehung (AdV) zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurde mit dem zertifizierten Immobiliensachverständigen Dr. Burg eine Kooperation vereinbart. Somit konnten Vereinsmitglieder ihre Einsprüche bzw. AdV-Anträge substantiiert begründen.

In zwei Fällen sind die Finanzämter der gutachterlichen Ermittlung des gemeinen Wertes voll gefolgt und haben korrigierte Grundsteuerwertbescheide erlassen. Die Grundstückseigentümer prüfen nun, ob die verauslagten Gutachterkosten vom Finanzamt zurückgefordert werden können, ggf. im Zuge einer Amtshaftung. Schließlich lag der zunächst überhöhten Grundsteuerwertfestsetzung durch das Finanzamt kein Erklärungsfehler der Eigentümer zugrunde.

In einem weiteren Fall gibt es zumindest einen ersten Teilerfolg. Hier wurde der Grundsteuerwert durch das Finanzamt um ca. 80% reduziert, was jedoch noch immer über dem gutachterlich ermittelten gemeinen Wert liegt. Die Eigentümer prüfen, ob sie das Einspruchsverfahren weiter betreiben.

Immobilieneigentümer, die nicht rechtzeitig Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid (Bewertungsstichtag 01.01.2022) eingelegt hatten und die nicht auf die nächste Einspruchsmöglichkeit warten wollen, die sich erst wieder mit der turnusmäßigen Neufestsetzung der Grundsteuerwerte zum 01.01.2029 ergibt, können prüfen, ob auf dem Wege der fehlerbeseitigenden Wertfortschreibung eine Korrektur der Grundsteuerwerte zu erreichen ist.
So lässt sich zwar keine Rückwirkung zum 01.01.2022 erzielen, aber ggf. für zukünftige Jahre. Interessierten Eigentümern steht Haus & Grund Dahme-Spree e.V. bei der Vermittlung eines zertifizierten Sachverständigen zur Verfügung.