
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV)
Die Beantragung der AdV macht jedoch nur dann Sinn, wenn:
- Sie fristgerecht Einspruch gegen den Steuerwertbescheid eingelegt haben,
- der festgestellte Grundsteuerwert den tatsächlichen („gemeinen“) Wert Ihres Grundstückes um mindestens 40% übersteigt.
Der Antrag auf AdV muss individuell begründet werden! Musterschreiben und Standarttexte helfen hier nach einer rechtsgültigen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg (Az. 3 V 3046/25) nicht weiter. Selbst eine nachträgliche Anhörungsrüge nebst Verfassungsbeschwerde (1 BvR 934/25) änderten an dieser Entscheidung nichts. Eine individuelle und schlüssig Darlegung, warum der festgestellte Grundsteuerwert den tatsächlichen („gemeinen“) Wert Ihres Grundstückes um mindestens 40% übersteigt, ist zwingend erforderlich.
Die Wertabweichung für die AdV muss nicht durch ein Wertgutachten nachgewiesen werden. Die Darlegung der Wertabweichung mittels einer Vorprüfung durch einen zertifizierten Sachverständigen reicht aus.
- Das Honorar der Vorprüfung durch den von Haus & Grund Dahme-Spree e.V. vermittelten Sachverständigen beträgt brutto 300,- EURO.
- Mitglieder des Ortsvereins Haus & Grund Dahme-Spree e.V. zahlen für die Vorprüfung nur ein Honorar in Höhe von brutto 150,- EURO.
- Sollten Sie in der gleichen Angelegenheit beim gleichen Sachverständigen zu einem späteren Zeitpunkt ein Gutachten in Auftrag geben, wird das Honorar der Vorprüfung auf das Gutachtenhonorar angerechnet.
Bei Fragen und Interesse ...
Haus & Grund Dahme-Spree e.V. E-Mail: info@haus-grund-erkner.de
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