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Testaments- und Nachlasshilfe

Lebenswerk

Der Tod geliebter Angehöriger ist immer mit enormer emotionaler Belastung verbunden. Auch fehlt oft das Wissen, was nun konkret zu tun ist. Das gilt für die Erbauseinandersetzung im Allgemeinen, aber auch für die ganz praktische Hilfe und Unterstützung.

Ein unmissverständlicher und rechtssicherer letzter Willen ist dafür eine gute Basis. Auch für die Übergangsphase gibt es Möglichkeiten noch zu Lebzeiten selbstbestimmte Regelungen zu treffen, um die Hinterblieben zu entlasten. Wird diese Chance nicht genutzt, entscheiden Dritte.

Große Vermögenswerte, Immobilienbesitz, komplexe Erbengemeinschaften, Pflichtteilsberechtigte, "Enterbungen", Patchworkfamilien usw., führen regelmäßig zu langwierigen und teuren Erbauseinandersetzungen, bei denen Vermögensverluste und gestörte Familienbeziehungen die Folge sind. Schützen Sie Ihr Lebenswerk und Ihre Hinterbliebenen davor, indem Sie in Ihrem Testament eine Testamentsvollstreckung anordnen. Dies bietet u.a. folgende Vorteile:

  • Durchsetzung Ihres letzten Willens: Der Testamentsvollstrecker setzt Ihren letzten Willen gemäß den von Ihnen im Testament verfügten Vorgaben um.
  • Vermeidung von Streit unter den Erben: Die Verwertung Ihres Nachlasses ist dem direkten Zugriff der Erben entzogen, das Streitrisiko wird gemindert und der familiäre Zusammenhalt geschützt.
  • Schutz von besonderen Erben: Der Testamentsvollstrecker nimmt die Interessen besonders schützenswerter Erben (z.B Minderjährige, Behinderte) gemäß den von Ihnen gemachten Vorgaben wahr (z.B. Betreuung einer Immobilie bis zur Erreichung eines Mindestalters des Erben.)
  • Erhalt des Nachlasses: Die professionelle Betreuung Ihres Nachlasses durch einen Testamentsvollstrecker schützt vor Vermögensvernichtung in Folge von Erbschaftsstreitigkeiten.
  • Schutz vor Gläubigern: Durch die Einsetzung des Testamentsvollstreckers als Verwalter Ihres Vermögens („Verwalterkonstruktion“) können Sie es teilweise vor dem Zugriff von Gläubigern schützen.

Eine Testamentsvollstreckung empfiehlt sich besonders bei größerem Nachlass, Immobilienbesitz, komplexen unübersichtlichen und weit verstreuten Erbengemeinschaften, Lebenspartnerschaften und Patchworkfamilien, wenn Minderjährige oder andere schützenswerte Personen erben, wenn Erblasser keine Nachkommen haben oder Nachkommen „enterbt“ werden sollen.

Sie sind an einer Testamentsvollstreckung interessiert? Kontaktieren Sie uns - Haus & Grund Dahme-Spree e.V. übernimmt die Testamentsvollstreckung, insbesondere wenn Immobilien im Nachlass enthalten sind.

Vorteile der Testamentsvollstreckung durch Haus & Grund Dahme-Spree e.V. (H&G)

  • Fachkompetenz: H&G verfügt über große Kompetenz bei der Betreuung und Verwertung von selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien.
  • Netzwerk an Dienstleistern: Für die Nachlassbetreuung ggf. erforderliche Dienstleister (z.B. Anwalt, Notar, Gutachter, Verwalter, Makler etc.) stehen zu Sonderkonditionen zur Verfügung.
  • Keine Interessenkonflikte: H&G gehört nicht zur Erbengemeinschaft - ist somit neutral und nur dem letzten Willen des Erblassers verpflichtet.
  • Langfristigkeit: Im Unterschied zu natürlichen Personen als Testamentsvollstrecker kann H&G als juristische Person nicht vor Abschluss der Testamentsvollstreckung versterben. Somit ist auch die Ausführung langfristiger Testamentsvollstreckungen sichergestellt.
  • Qualitätssicherung: Als Mitglied des Dachverbandes ….nimmt H&G regelmäßig an Schulungen und Fortbildungen teil und stellt so die Qualität seiner Beratung sicher.
  • Haftpflichtversicherung: H&G verfügt über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.