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Sturmschaden am Dach

Was die Wohngebäudeversicherung zahlt

Nachts rüttelt der Sturm am Haus, am Morgen liegen Ziegel im Garten und auf dem Dachboden tropft es. Ein beschädigtes Dach kann schnell weitere Schäden am Gebäude verursachen. Jetzt ist schnelles Handeln gefragt. Doch welche Schäden übernimmt die Wohngebäudeversicherung, ab welcher Windstärke besteht Schutz und was sollten Eigentümer beachten?
 

Welche Dachschäden versichert sind
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Haus in der Regel gegen Sturm und Hagel. Versichert sein können Schäden an Dachziegeln, Dachstuhl, Schornstein oder Dachrinne. Dringt durch eine vom Sturm verursachte Öffnung Regen ein und beschädigt Dämmung, Decken oder Wände, können auch diese Folgeschäden gedeckt sein. Gleiches gilt, wenn ein Sturm einen Baum auf das Haus wirft – unabhängig davon, auf welchem Grundstück er stand.

Auch notwendige Sicherungsmaßnahmen und Aufräumarbeiten können erstattungsfähig sein. Ob weitere Kosten, etwa für eine Hotelunterbringung, übernommen werden, hängt vom Vertrag ab.

Ab welcher Windstärke besteht Schutz?
Als Sturm gilt in der Wohngebäudeversicherung üblicherweise Wind ab Stärke 8, also ab 62 Kilometern pro Stunde. Abweichende Tarifregelungen sind möglich. Die Windstärke lässt sich etwa durch Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes nachweisen. Fehlen Messwerte, können auch vergleichbare Schäden an Gebäuden in der Umgebung, die zuvor in einwandfreiem Zustand waren, als Nachweis dienen.

Nicht jeder Dachschaden nach einem Unwetter ist automatisch versichert. Schäden durch Überschwemmung, Rückstau oder Schneedruck erfordern in der Regel zusätzlichen Elementarschutz. Auch bei älteren Dächern kommt es auf die Ursache an: Hat ein versicherter Sturm den Schaden mitverursacht, kann Versicherungsschutz bestehen. Reine Verschleißschäden sind dagegen grundsätzlich nicht versichert.

Das ist nach dem Sturm zu tun
Nach einem Sturmschaden steht die Sicherheit an erster Stelle. Betreten Sie weder das beschädigte Dach noch gefährdete Bereiche unter losen Dachziegeln. Melden Sie den Schaden möglichst umgehend der Versicherung und dokumentieren Sie beschädigte Dachbereiche oder eingedrungenes Wasser mit Fotos.

Um Folgeschäden zu vermeiden, sollte ein Fachbetrieb das Dach bei Bedarf provisorisch sichern. Notwendige und angemessene Kosten zur Schadenminderung können erstattungsfähig sein. Größere Reparaturen sollten möglichst vorab mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dringende Sicherungsmaßnahmen dürfen jedoch nicht unnötig warten.

Fazit: Vorsorge und schnelles Handeln lohnen sich
Regelmäßige Dachkontrollen und rechtzeitige Reparaturen helfen, Schäden durch Verschleiß zu vermeiden. Werden Schwachstellen frühzeitig erkannt und behoben, lässt sich das Risiko größerer Folgeschäden verringern. Nach einem Sturm schaffen eine schnelle Schadenmeldung, sorgfältige Dokumentation und geeignete Sicherungsmaßnahmen gute Voraussetzungen für die Regulierung.

GEV Grundeigentümer-Versicherung
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