Zwei Jahre Bremer Mietspiegel
Erfahrungsaustausch zum "Bremer Weg"
Am 11. März 2026 kamen Vertreter von Stadt, Verbänden und Wohnungswirtschaft zu einer gemeinsamen Veranstaltung zum sogenannten „Bremer Weg“ beim Mietspiegel zusammen. Ziel des Treffens war es, zwei Jahre Praxiserfahrung mit dem qualifizierten Mietspiegel auszuwerten und Perspektiven für die nächste Fortschreibung und Neuerstellung zu diskutieren.
Auch Haus & Grund Bremen brachte sich auf dem Podium als Vertreter der privaten Eigentümer in die Diskussion ein.
Der qualifizierte Mietspiegel wurde in Bremen erstmals Anfang 2024 eingeführt und zum Jahreswechsel 2025/2026 erstmals fortgeschrieben. Die Fortschreibung erfolgte auf Grundlage des Verbraucherpreisindexes für Deutschland; eine neue Datenerhebung war dafür nicht erforderlich. Nach Angaben der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung ergibt sich daraus eine durchschnittliche Nettokaltmietensteigerung von 4,39 Prozent gegenüber dem Stand von 2024, was rund 2,2 Prozent pro Jahr entspricht.
Bausenatorin Özlem Ünsal betonte die Bedeutung des Instruments für den Bremer Wohnungsmarkt: „In einem angespannten Bremer Mietmarkt erwarten die Bremerinnen und Bremer zu Recht, dass wir für Transparenz bei den Mietpreisen sorgen. Nur so können wir Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und wirksam gegensteuern. Mit unserem qualifizierten Mietspiegel haben wir ein solides Instrument auf den Weg gebracht, das einen verlässlichen Überblick über die Mietentwicklung in unserer Stadt bietet und Rechtssicherheit schafft.“
Auch aus Sicht der Stadt und der beteiligten Institutionen ist der Mietspiegel damit ein wichtiger Bestandteil der wohnungspolitischen Infrastruktur. Die Fortschreibung wurde von der Bauressort in enger Zusammenarbeit mit der BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven koordiniert. BAB-Geschäftsführer Ralf Stapp hob dabei die partnerschaftliche Zusammenarbeit hervor: „Der Mietspiegel bietet Bürgern eine verlässliche Orientierung und stellt einen wichtigen Beitrag zu einem fairen und nachvollziehbaren Mietmarkt dar.“ Tatsächlich kann ein qualifizierter Mietspiegel grundsätzlich eine hilfreiche Orientierungsgröße für Vermieter sowie Mieter sein. Er bildet die ortsüblichen Vergleichsmieten ab, also die Mieten, die für vergleichbaren Wohnraum in den vergangenen sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden. Für Mieterhöhungen stellt er eine wichtige rechtliche Grundlage dar.
Aus Sicht der privaten Eigentümer gibt es jedoch auch kritische Punkte, die beim Erfahrungsaustausch offen angesprochen wurden. Für Haus & Grund Bremen nahm Geschäftsführer Ingmar Vergau auf dem Podium Stellung und machte deutlich, dass der Mietspiegel zwar Transparenz schaffen kann, aber nicht zur Grundlage weiterer Einschränkungen werden darf.
„Wenn wir über bezahlbares Wohnen sprechen, müssen wir ehrlich differenzieren: Bremen hat kein extremes Mietpreisniveau – Bremen hat vor allem hohe Wohnnebenkosten und ein strukturelles Einkommensproblem“, erklärte Vergau. „Der Mietspiegel kann Orientierung geben. Aber er darf nicht dazu führen, dass wirtschaftliche Realitäten ausgeblendet werden. Ohne auskömmliche Mieten gibt es keine Investitionen – und ohne Investitionen keinen zukunftsfähigen Wohnungsbestand.“
Tatsächlich gehört Bremen bei den durchschnittlichen Nettokaltmieten weiterhin zu den günstigeren Großstädten in Deutschland. Gleichzeitig steigen vielerorts die Wohnnebenkosten – etwa durch Grundsteuer, Müllgebühren oder Wasser- und Abwasserpreise. Diese Kostenentwicklung prägt die tatsächliche Wohnkostenbelastung vieler Haushalte oft stärker als die Nettokaltmiete selbst.
Ein weiterer Punkt, den Kira Janßen-Weets, Geschäftsführerin von Haus & Grund Bremen-Nord e.V. im Rahmen der Veranstaltung in die Diskussion eingebracht hat, betrifft die praktische Anwendung des Mietspiegels. Zwar schafft das Instrument eine strukturierte Grundlage für Mieterhöhungsverlangen, doch zeigen sich im Alltag auch Herausforderungen.
„Einzelne wohnwertbeeinflussende Merkmale sind für viele Eigentümer schwer nachvollziehbar“, so Janßen-Weets. „Wenn etwa ein wandhängendes WC zu einem Zuschlag führt, ein zusätzliches Gäste-WC aber nicht gesondert berücksichtigt wird, sorgt das verständlicherweise für Irritationen.“
Auch im Beratungsalltag der Haus & Grund Vereine hat der Mietspiegel laut Ingmar Vergau zu Veränderungen geführt: „Viele Mitglieder benötigen Unterstützung bei der Einordnung ihrer Wohnungen in die Spannensystematik sowie bei der Bewertung einzelner Ausstattungsmerkmale. Der Beratungsbedarf ist daher deutlich gestiegen.“ Gleichzeitig kann der Mietspiegel neue Diskussionspunkte mit sich bringen. Streitfragen entstehen etwa bei der Einordnung innerhalb der Mietspannen oder bei der Bewertung einzelner Merkmale. Ob das Instrument langfristig zu weniger Rechtsstreitigkeiten führt, wird sich daher erst in den kommenden Jahren zeigen.
Für Haus & Grund steht fest, dass der Mietspiegel seine Funktion nur dann erfüllen kann, wenn er als neutrales Orientierungsinstrument verstanden wird und nicht zu weiteren Einschränkungen für private Vermieter führt. „Unser gemeinsames Ziel sollte ein stabiler und investitionsfähiger Wohnungsmarkt sein“, betonte Vergau abschließend. „Dafür braucht es Fairness in beide Richtungen: Schutz für Mieter – aber auch wirtschaftliche Tragfähigkeit für private Eigentümer.“
Die Veranstaltung zum „Bremer Weg“ diente zugleich als Auftakt für die nächste umfassende Neuerstellung des Mietspiegels. Diese ist für das Jahr 2027 geplant; die Veröffentlichung der neuen Datenerhebung soll zum 1. Januar 2028 erfolgen.
Der Erfahrungsaustausch zeigte einmal mehr: Der Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument für den Wohnungsmarkt – seine Akzeptanz hängt jedoch maßgeblich davon ab, dass er Transparenz schafft, ohne die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für private Vermieter aus dem Blick zu verlieren.