Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

Erneuerung Rauchwarnmelder: Keine Modernisierungsmieterhöhung

Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern stellt anders als deren erstmaliger Einbau nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 24.05.2023, Az. VIII ZR 213/21) grundsätzlich keine Modernisierung im Sinne von § 555 b BGB dar, wenn mit ihr eine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung nicht verbunden ist. Der Vermieter ist aufgrund einer solchen Erneuerungsmaßnahme deshalb auch dann nicht zu einer Erhöhung der Miete nach §§ 559 ff. BGB berechtigt, wenn die zu einem früheren Zeitpunkt erfolgte erstmalige Ausstattung der Mietwohnung mit Rauchwarnmeldern weder zu einer zusätzlichen Belastung des Mieters mit Betriebskosten noch zu einer Mieterhöhung geführt hat.

Gemäß § 559 Abs. 1 BGB aF kann der Vermieter nach der Durchführung bestimmter Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b BGB die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Umlagefähig sind danach unter anderem die Kosten für solche baulichen Veränderungen, durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird (§ 555b Nr. 4 BGB), durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden (§ 555b Nr. 5 BGB) oder die aufgrund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a BGB sind (§ 555b Nr. 6 BGB).

Der BGH hat zwar bereits entschieden, dass die Ausstattung einer Wohnung mit Rauchwarnmeldern durch den Vermieter regelmäßig zu einer Verbesserung der Sicherheit und damit auch zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts der Mietsache im Sinne des § 555b Nr. 4 BGB sowie zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse im Sinne des § 555b Nr. 5 BGB führt (Senatsurteile vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 216/14, NJW 2015, 2488 Rn. 12 f., und VIII ZR 290/14, NJW 2015, 2487 Rn. 23). Er hat mit diesen Urteilen ferner entschieden, dass der Einbau von Rauchwarnmeldern, den der Vermieter mit Rücksicht auf eine entsprechende bauordnungsrechtliche Verpflichtung vornimmt, in der Regel außerdem eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne von § 555b Nr. 6 BGB darstellt.

Die oben angeführte Rechtsprechung bezieht sich jedoch allein auf die erstmalige Ausstattung einer Mietwohnung mit Rauchwarnmeldern durch den Vermieter. Eine Erneuerung der Geräte stellt demgegenüber jedenfalls dann, wenn damit nicht eine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung verbunden ist, sondern die ursprünglich vorhandenen Rauchwarnmelder lediglich durch gleichwertige Geräte ersetzt werden, grundsätzlich keine Modernisierung dar.

Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn der Vermieter die bisher installierten Geräte angemietet hatte und nunmehr eigens erworbene Geräte einbauen lässt. Denn auch in diesem Fall fehlt es an einer baulichen Veränderung und damit an einem für die Annahme einer Modernisierungsmaßnahme - unabhängig von der Einordnung in eine der in § 555b BGB aufgeführten Kategorien - stets erforderlichen Wesensmerkmal.

Verwandte Blogartikel

Kosten Vermieten
Rechtstipp

In 62 Kommunen in Schleswig-Holstein sind Mieterhöhungen ab dem 01.Mai 2024 auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt. Die Landesregierung hat eine

Bauschadenermittlung Kiel
Rechtstipp

In der Regel muss der Mieter für bauliche Veränderungen an der Mietsache die Zustimmung des Vermieters einholen. Keine Zustimmung muss lediglich bei

Immobilienberatung Kiel
Rechtstipp

Wer seine Immobilie besser gegen Einbrüche absichern will, kann dafür Fördermittel des Landes bekommen. Dafür hat das Land für 2024 800.000 Euro zur

Mieterhöhung
Rechtstipp

Es stellt sich die Frage, ob Vermieter eine Mieterhöhung auch ohne einen Mietspiegel vornehmen können. Zum Beispiel indem ein Sachverständiger

Urteil
Rechtstipp

Was ist die neue GbR? Es gibt nunmehr eine eingetragene GbR, die eGbR. Das bedeutet, diese GbR wird in ein GbR-Gesellschaftsregister eingetragen.

Schock, Recht, Miete
Rechtstipp

Immer wieder stellt sich die Frage, was der Mieter bei Auszug zu tun hat.

Urteil
Rechtstipp

Eine immer wieder im Rahmen der Rechtsberatung des Landesverbandes gestellte Frage der Mitglieder lautet: wie hoch muss der Zahlungsrückstand des

Mietshaus
Rechtstipp

Einige Vermieter wünschen sich einen Wohnraummietvertrag nur für eine begrenzte Zeit mit den Mietern abzuschließen. Der Blogbeitrag beschäftigt sich

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Was ändert sich 2024? Im kommenden Jahr gelten viele neue Regelungen und Gesetze. Die wichtigsten Neuerungen für Eigentümer und Vermieter im Überblick

Ruf-Biewer
Rechtstipp

Immer wieder stellt sich diese Frage, so auch in diesem Jahr: in welcher Zeit darf man Böller und Feuerwerk kaufen und abbrennen? Ein Blick in das

Wohnhäuser
Rechtstipp

In Deutschland gibt es Verkehrssicherungspflichten, die Hauseigentümer dazu verpflichten, für die Sicherheit rund um ihre Immobilien zu sorgen.

Weihnachten
Rechtstipp

Alle Jahre wieder bringt die beschauliche Adventszeit Kerzenlicht in die Wohnzimmer. Doch allzu oft wird sorglos mit dem offenen Feuer umgegangen und

Winterdienst Streuern schnee
Rechtstipp

Der Winter bringt nicht nur Freude, sondern auch Pflichten mit sich. Eine davon ist die Schnee- und Eisbeseitigung vor dem eigenen Grundstück. Doch

kostenlose Rechtsberatung Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Die Kündigung eines Verwalters in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein gravierender Schritt. Hier sind einige Schritte, die Sie befolgen

Rechtsberatung in Kiel
Rechtstipp

Es stellt sich für Vermieter oft die Frage, ob die Mietpartei gegenüber dem Vermieter reagieren muss, wenn die Kündigung ordnungsgemäß beim Mieter