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Energiepolitik und (Wohn-)Immobilien

Was hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Klimaschutz zu tun? Und was bedeutet das für die Wohnungspolitik?

Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe hat am 24. März 2021 sinngemäß entschieden, dass die im Klimaschutzgesetz geregelten Klimaschutzziele unzureichend sind. Das hat erheblichen Einfluss auf die Wohnungspolitik, da der (Wohn-)Gebäudesektor viel Energie für Wärme benötigt. Diese Energie wird derzeit noch überwiegend aus Gas und Öl gewonnen, die schädlich für das Klima sind. Mit anderen Worten muss sich bei der Wärmeerzeugung für Immobilien einiges ändern, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Die Bundesregierung hat aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Ziel definiert, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral wird.

Viele Wege führen nach Rom! Diese banale Erkenntnis war Gegenstand der Podiumsdiskussion, die ich beim zurückliegenden Zentralverbandstag leiten durfte. Naturgemäß gab es zwischen den Teilnehmern Uneinigkeit, welcher Weg der richtige ist. Thomas Bareiß (MdB, CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschafts- und Energieministerium und Dr. Patrick Graichen, Direktor der Agora Energiewende verfolgten einen ordnungspolitischen Ansatz. Das heißt, der Staat schreibt dem Immobilieneigentümer vor, wie er die Wärme für das Gebäude erzeugt. Andreas Glück, (MdEP, FDP, Mitglied des Umweltausschusses) verfolgte einen liberaleren Ansatz: Wenn der Preis für CO² steigt, wird der Immobilieneigentümer die Energiequelle für die Wärmeerzeugung nutzen, die wirtschaftlich am sinnvollsten ist.

Welcher Weg der richtige ist, lässt sich erfahrungsgemäß nur im Rückblick ermitteln. Aus Sicht von Haus & Grund hat der ordnungsrechtliche Ansatz eine große Schwäche: Der technologische Fortschritt ist regelmäßig schneller als die Bürokratie; Erfindergeist schlägt langwierige Gesetzgebungsverfahren. Rückblickend wissen wir, dass die soziale Marktwirtschaft zu besseren Ergebnissen führt als Planwirtschaft. Daher ist der Anreiz über einen steigenden CO² - Preis ausreichend. Jeder weiß, dass es immer teurer wird, mit Gas oder Öl zu heizen, weil dabei das klimaschädliche CO² erzeugt wird. Das heißt, der wirtschaftliche denkende Immobilieneigentümer wird auf eine Energieerzeugung setzen, die seinen Geldbeutel weniger belastet. Innovative Unternehmen wissen infolgedessen, dass es sich lohnt, in CO² freie oder arme Technik zur Wärmeerzeugung zu investieren, weil die Nachfrage nach derartigen Produkten rasant steigen wird. Diese Investitionen in innovative Technik unterblieben, wenn der Staat per Ordnungsrecht beispielsweise elektrisch betriebene Wärmepumpen vorschreibt.
 

Fazit:

Vielen Politikern und Fachleuten fehlt das Vertrauen in die Innovationskraft der sozialen Marktwirtschaft. Das ist aus Sicht von Haus & Grund ein großer Fehler. Die Marktwirtschaft bringt nicht nur neue Technologien hervor, sondern sortiert auch Kostentreiber aus, weil diese auf dem Markt keine Nachfrage haben. Unterm Stricht schont die Marktwirtschaft folglich auch unser aller Geldbeutel. Bei der Bundestagswahl sollten wir auch das bedenken.

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