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„Oma ihr klein Häuschen…“

…dafür soll man keine Erbschaft- oder Vermögenssteuer zahlen müssen. Das behauptete jüngst bei einem Interview für die Kieler Nachricht Ralf Stegner, langjähriger Landes- und Fraktionsvorsitzender der SPD in Schleswig-Holstein und aktueller Kandidat für den Bundestag. Das hört sich ja zunächst fair und gerecht an. Die Vermögenden in Kampen (Sylt) und am Starnberger See bei München könnten sich die Steuern leisten, so der SPD-Politiker. Wer könnte da widersprechen wollen? Die sprichwörtlich breiteren Schultern können bekanntlich mehr tragen.

Doch wenn man diese Aussage genauer unter die Lupe nimmt, bleibt der Wahrheitsgehalt dünn. Derzeit können sich Haus & Grund Mitglieder zwar über den Wertzuwachs ihres Eigenheims freuen, jedoch wird auch dem Finanzamt diese Entwicklung nicht entgangen sein. Einfamilien- und auch Reihenhäuser in gefragten Lagen überschreiten schnell die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer. Dabei müssen wir gar nicht in das Villenviertel Kiel-Düsternbrook schauen. Schon in zentralen Lagen der Ballungsräume Schleswig-Holsteins sind einigermaßen gut erhaltene Eigenheime für unter 500.000 Euro kaum noch zu haben. Dieser Betrag entspricht dem Freibetrag für Ehegatten des Erblassers. Der überlebende Ehepartner ist nämlich aufgrund des weit verbreiteten, sogenannten „Berliner Testaments“ der einzige Erbe des verstorbenen Partners. Die Kinder erben erst, wenn dieser auch verstorben ist. Wenn zum Beispiel das Erbe eines Ehepaares ausschließlich im Eigenheim besteht und wir von einem Wert von 750.000 Euro ausgehen, berechnet sich die Erbschaftsteuer wie folgt: 750.000 € abzüglich 500.000 € Freibetrag für den Erben (der überlebende Partner beim angenommenen Berliner Testament) ergeben 250.000 € zu versteuerndes Erbe, soweit die Immobilie nicht weiter selbst genutzt wird (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 b ErbStG. Der Steuersatz für Ehegatten beträgt bei einem Vermögen bis zu 300.000 € 11 Prozent; das sind bei unserem Beispiel sage und schreibe 27.500 €, die der Ehegatte vielleicht nicht auf der hohen Kante hat, wenn die Rücklagen beispielsweise für Sanierungen oder Modernisierungen der Immobilie verbraucht worden sind. Ein Darlehen in dieser Höhe werden Rentner kaum noch bekommen. Das heißt, wenn die Kinder nicht aushelfen (können), bleibt als Ausweg lediglich, das Eigenheim zu veräußern, um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können.

Bei diesem Beispiel haben wir nur die aktuelle Rechtslage dargestellt. Soweit wir das Programm der SPD richtig deuten, soll die Erbschaftsteuer erhöht und die Vermögensteuer wieder eingeführt werden. Wenn diese zum Beispiel nur ein Prozent betragen würde, müssten die Eigenheimbesitzer in unserem Beispiel jedes Jahr 7.500 € aufbringen; das sind monatlich sage und schreibe 625 €.
 

Aus unserer Sicht wird jetzt klar, dass Ralf Stegner in dem Interview die Frage des Verbandsvorsitzenden Alexander Blažek, warum Grundeigentümer die SPD wählen sollten, nicht beantworten konnte…

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