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Rechtstipp
Wohngeld in der Eigentümergemeinschaft -
Zahlung auf privates Konto in Ausnahmefällen zulässig
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist das Hausgeld in der Regel auf das offizielle Konto der Gemeinschaft zu überweisen. In besonderen Ausnahmefällen kann jedoch die Zahlung auf ein privates Konto – etwa das des Verwalters oder eines Miteigentümers – zulässig sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn andernfalls die Zahlungsfähigkeit der WEG gefährdet wäre, beispielsweise zur rechtzeitigen Begleichung dringender Verbindlichkeiten. Das hat das LG Köln klargestellt (Urteil vom 31.10.2024-29S27/24). Voraussetzung ist, dass die Notwendigkeit dieser Maßnahme belegt und im Sinne der Gemeinschaft transparent kommuniziert wird. Eine spätere ordnungsgemäße Abrechnung über das WEG-Konto muss sichergestellt bleiben.