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Straßenausbau SH

Dichtheitsprüfungen von Abwasseranlagen

Aktueller Stand: Die Abwasserdichtheitsprüfung wurde ausgesetzt!

Was ist eine Grundstücksentwässerungsanlage?

Eine Grundstücksentwässerungsanlage umfasst alle abwassertechnischen Anlagen, d. h. Rohre, Schächte, Abscheider oder ähnliches auf den Grundstücken. Sie dient dem Sammeln, dem Fortleiten bzw. dem Behandeln von Schmutz- und Regenwasser. Die Grundstücksentwässerungsanlage endet am Übergabepunkt zum öffentlichen Kanal. In der Regel ist dies die Grundstücksgrenze. Für die Grundstücksentwässerungsanlage ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.

Eine funktionsfähige, dichte Grundstücksentwässerungsanlage:

  • vermeidet Abflussstörungen und Gebäudeschäden,
  • schont die Umwelt (es gelangt kein Schmutzwasser in den Boden oder das Grundwasser) und
  • verringert Kosten, weil kein Fremdwasser eindringt, das zur Kläranlage geleitet und dort behandelt werden muss.

Warum müssen Grundstücksentwässerungsanlagen geprüft werden?

Wie jedes andere Bauwerk unterliegt auch eine Abwasserleitung einem natürlichen Alterungsprozess. Um eine zuverlässige Ableitung des Abwassers zu gewährleisten und, vor allem, um eine Verschmutzung des Grundwassers zu verhindern, ist es erforderlich, in bestimmten Zeitabständen den Zustand der Leitungen und Schächte der Grundstücksentwässerungsanlage zu überprüfen.

Die Überprüfungspflicht von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen wurde bereits im Jahr 1995 eingeführt. Abwasseranlagen bzw. Grundstücksentwässerungsanlagen im Sinne des § 60 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 34 Landeswassergesetz müssen nach allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, wie z. B. DIN-Normen, errichtet und betrieben werden.

Fristen:

Die DIN 1986 Teil 30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“, Ausgabe Februar 2003, wird gemäß § 34 Abs. 1 des Landeswassergesetzes (LWG) mit nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik in Schleswig-Holstein eingeführt.

1. Von der DIN 1986 Teil 30 abweichende Fristen zur Dichtheitsüberprüfung

1.1 Aufgrund der Besorgnis einer möglichen Belastung des Grundwassers wird für Schleswig-Holstein nachfolgende Fristenregelung getroffen:

  • Da von Grundstücksentwässerungsanlagen eine potenzielle Gefahr für das Grundwasser ausgeht und in Wasserschutzgebieten (Schutzzonen II, III und III A) ein besonderes Schutzbedürfnis besteht und von Grundstücksentwässerungsleitungen, die gewerbliches Abwasser ableiten, ein erhöhtes Gefahrenpotential ausgeht, sind diese Grundstücksentwässerungsanlagen unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit zu überprüfen.
  • Für die übrigen Gebiete in Schleswig-Holstein wird festgelegt, dass die Grundstücksentwässerungsanlagen in den Gebieten, in denen die öffentlichen Schmutz- und Mischwasserkanäle bereits jetzt saniert sind oder bis zum 31.12.2022 saniert werden, bis zum 31.12.2025 auf Dichtheit zu überprüfen sind. Wird die Sanierung der öffentlichen Schmutz- und Mischwasserkanäle erst nach dem 31.12.2022 abgeschlossen, sind innerhalb von drei Jahren nach der Sanierung der öffentlichen Schmutz- und Mischwasserkanalisation die Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtheit zu überprüfen.


1.2 Eine Wiederholungsprüfung hat abweichend von der DIN 1986 Tei  30

  • in Wasserschutzgebieten der Schutzzone II nach 5 Jahren
  • in Wasserschutzgebieten der Schutzzone III und III A nach 15 Jahren

in den übrigen Gebieten nach 30 Jahren zu erfolgen.

Wie wird die Überprüfung durchgeführt?

Nach dem technischen Regelwerk (DIN 1986 Teil 30) stehen für die Dichtheitsprüfung von Entwässerungsleitungen zwei Methoden zur Auswahl:

  1. Eine optische Inspektion, d. h. Befahrung mit einer Kanalfernsehkamera ist Mindestvoraussetzung.

    Bei häuslichem Abwasser gilt die Anlage im Sinne der Norm als dicht, wenn im Rahmen einer optischen Inspektion
     
    • keine sichtbaren Schäden erkannt werden,
    • kein Grundwasser eindringt und
    • die gesamte Anlage lückenlos befahren werden kann.
     
    Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden können oder die Norm z. B. bei wesentlichen baulichen Veränderungen und/oder Erweiterungen eines Gebäudes eine Dichtheitsprüfung verlangt, ist eine Druckprüfung vorzunehmen.
     
  2. Der Nachweis der Dichtheit kann auch durch eine Druckprüfung z. B. mittels Wasser erfolgen.

    In der Prüfzeit von 15 Minuten darf der Wasserverlust nicht mehr als 0,2 l/m2 benetzter Rohrwandungen betragen. Die Wassersäule soll auf 0,5 m über Rohrscheitel eingestellt werden.

    Was muss nach Abschluss der Überprüfung getan werden?
    Werden aufgrund der Kamerabefahrung keine Mängel festgestellt, ist dies durch ein Prüfprotokoll zu dokumentieren. Das Prüfprotokoll wird durch die von Ihnen beauftragte Firma ausgefüllt und unterzeichnet.

    Erforderliche Unterlagen für den vollständigen Nachweis:
    Bestandslageplan zusätzlich, bei optischer Inspektion: Dichtheitsbescheinigung, Inspektionsprotokoll, Leitungsgrafik, DVD sowie bei Schäden Einzelbilder als Dokumentation, bei Druckprüfung: Prüfungsprotokoll, Dichtheitsbescheinigung

    Die Unterlagen sind bei Ihrer Kommune einzureichen.

Wer führt die Überprüfung durch?

Nur Fachbetriebe mit sachkundigem Personal und der notwendigen Geräteausstattung sind in der Lage, die erforderlichen Arbeiten sach- und fachgerecht auszuführen. Leider finden sich schon heute unseriöse Firmen auf dem Gebiet, die die Bürger „abzocken“ wollen. Wir warnen ausdrücklich vor Haustürgeschäften!

  • Lassen Sie sich für die Dichtheitsprüfung Kostenvoranschläge anbieten und vergleichen Sie auch die Referenzen der Unternehmen.
  • Gehen Sie die Inspektion gemeinsam mit Ihren Nachbarn an. Durch ein höheres Auftragsvolumen lassen sich häufig günstigere Preise erzielen.

Kosten:

Um die Kosten für die Inspektion zu ermitteln, sind viele Faktoren zu berücksichtigen. Über Fachfirmen müssen Bestands- und Zustandserfassung erstellt und mögliche Fehlanschlüsse ermittelt werden.

Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie dem Fachbetrieb so viele Informationen über Ihre Entwässerungsanlage geben wie möglich. Dazu können Sie vorhandene Pläne heranziehen oder eine Skizze Ihres Grundstücks mit den Ihnen bekannten Entwässerungsbestandteilen (Schächte, ungefährer Leitungsverlauf, ungefähre Lage von Abzweigern) erstellen. Legen Sie im Vorwege auch überdeckte Schächte oder zugestellte Reinigungsöffnungen frei. Je zugänglicher eine Anlage, desto günstiger können sich die Angebote gestalten. Nach einer Preisumfrage gehen wir davon aus, dass Sie ungefähr mit Kosten in Höhe von ca. 30 Euro pro Meter Abwasserleitung für die optische Inspektion (inkl. aller Nebenarbeiten und Nachweise) bei einem zugänglichen Abwassersystem rechnen müssen.

    Was ist zu tun, wenn Schäden erkannt wurden?

    Die Höhe etwaiger Sanierungskosten kann im Vorwege nicht geschätzt werden, da jeder Fall aufgrund des Schadensbildes individuell zu kalkulieren ist. Im Schadenfall wird mit Fachleuten die sinnvollste und langfristig günstigste Sanierungsmethode ausgewählt und durchgeführt. Bitte informieren Sie sich! Lassen Sie sich anhand der erstellten Unterlagen zu Ihrer eigenen Sicherheit einen Kostenvoranschlag eines weiteren Unternehmens für die Sanierung erstellen. Bei Unklarheiten über die richtige Reparaturmethode kann auch die Einschaltung eines Unabhängigen sinnvoll sein. Auch hier gilt: „Geteiltes Leid ist halbes Leid!“ Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn. Gemeinsame Sanierungen können ebenfalls Kosten sparen.