Wann kann die Instandhaltungsrücklage in der WEG steuerlich abgesetzt werden?
Die nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) an den Verwalter gezahlten Beiträge zur Erhaltungsrücklage sind nicht bereits mit der Abführung an diesen, sondern erst bei der Verausgabung der Beträge für Erhaltungsmaßnahmen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
Dies hat der Bundesfinanzhof mit dem Urteil vom 14.01.2025 IX R 19/24 entschieden.
Zum Urteil
Hans-Henning Kujath
Syndikusrechtsanwalt
Zusammenfassung:
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