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Rechtstipp
Hans-Henning Kujath, Rechtsanwalt

Wenn Mieter sich trennen

Bei der Vermietung an mehrere Personen ist dem Vermieter zu empfehlen alle Erwachsenen in den Mietvertrag mit aufzunehmen. Dadurch wird jeder einzelne Mieter als Gesamtschuldner verpflichtet die Miete in vollem Umfang zu entrichten. Dem Vermieter stellt also jeder zusätzliche Mieter eine weitere Sicherheit dar.

 

Problematisch wird es dann allerdings, wenn mietende Paare sich trennen. Häufig erhalten in so einem Fall die Vermieter die Kündigung eines Mieters. Eine solche Kündigung ist jedoch unzulässig, solange sie lediglich durch einen und nicht durch alle Mieter ausgesprochen worden ist. Als Vermieter sollte man dies dem Mieter so auch mitteilen. Gerade bei solchen sich ändernden Umständen kommen zusätzliche finanzielle Belastungen auf die sich trennenden Mieter zu, so dass es bei der Zahlung der Miete zu Schwierigkeiten kommen könnte. Aus diesem Grund liegt es im besonderen Interesse des Vermieters, das der ausziehende Mieter auch weiterhin im Mietvertrag verbleibt und ist zur Zahlung der Miete verpflichtet ist.

 

Möglich ist es, mit einem Zusatz eine Änderung des bestehenden Vertrages herbeizuführen, in dem sich alle Parteien bereit erklären, dass eine Person aus dem Mietverhältnis ausscheidet und es lediglich mit der verbleibenden Person oder aber auch mit einer anderen zusätzlichen Person fortgeführt wird. Ein Anspruch auf eine solche Vertragsänderung besteht für den Mieter allerdings nicht. Insofern kann der Vermieter hier beruhigt abwarten, ob er mit der sich neu ergebenden Konstellation einverstanden ist und seine Mietforderung genügend abgesichert ist.

 

Gerne beraten wir Sie, wenn es zu solch einer Situation kommt. Vereinbaren Sie ganz einfach einen Termin unter 0431 6636 110!

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