Direkt zum Inhalt
|
Rechtstipp

BFH stärkt Familien bei Grundstücksverkäufen: Zinslose Ratenzahlung bleibt grundsätzlich steuerfrei

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24. März 2026, veröffentlicht am 11. Juni 2026, eine wichtige Entscheidung für Familien getroffen: Wird ein Grundstück innerhalb der Familie gegen zinslose Kaufpreisraten verkauft, führt dies grundsätzlich weder zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften noch zu einer Schenkungsteuer.

Der Fall: Grundstücksverkauf von Eltern an die Tochter

Im entschiedenen Fall verkauften Eltern ihrer Tochter ein Grundstück. Der Kaufpreis sollte nicht sofort, sondern in mehreren Raten gezahlt werden. Für die eingeräumte Ratenzahlung verlangten die Eltern keine Zinsen.

Das Finanzamt sah darin jedoch einen steuerlichen Vorteil und errechnete fiktive Zinsanteile aus den Kaufpreisraten. Diese behandelte es bei den Eltern als steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Der BFH widersprach dieser Auffassung deutlich.

Keine steuerpflichtigen Kapitaleinkünfte

Nach Auffassung des Gerichts liegen keine steuerpflichtigen Zinserträge vor, wenn die Vertragsparteien ausdrücklich vereinbaren, dass sämtliche Raten ausschließlich der Kaufpreiszahlung dienen und die Stundung zinslos erfolgt.

Die Richter stellten klar, dass die Eltern ihrer Tochter keine verzinsliche Forderung eingeräumt hatten, auf deren Zinsen sie später verzichtet hätten. Vielmehr bestand von Anfang an Einigkeit darüber, dass die Raten vollständig auf den Kaufpreis angerechnet werden.

Folglich erzielten die Eltern weder steuerpflichtige Kapitalerträge noch einen steuerpflichtigen Rückzahlungsgewinn.

Keine Schenkungsteuer durch den Zinsverzicht

Auch schenkungsteuerlich schafft das Urteil Klarheit: Die zinslose Stundung des Kaufpreises stellt regelmäßig keine eigenständige Schenkung dar.

Im vorliegenden Fall erfolgte die Übertragung des Grundstücks vollständig entgeltlich. Es fehlte sowohl an einer schenkungsteuerlich relevanten Vermögensverschiebung als auch an einer Schenkungsabsicht.

Damit bleibt auch der Vorteil der Tochter aus der zinslosen Ratenzahlung schenkungsteuerfrei.

BFH rückt von früherer Rechtsprechung ab

Besonders bemerkenswert ist, dass der BFH ausdrücklich von seiner bisherigen Rechtsprechung abrückt.

Im Jahr 2011 hatte das Gericht die Möglichkeit einer schenkungsteuerpflichtigen Zuwendung durch einen Zinsvorteil bei einer zinslosen Stundung noch nicht ausgeschlossen. Von dieser Auffassung distanzieren sich die Richter nun.

Nach der aktuellen Entscheidung kann in der bloßen zinslosen Stundung einer Forderung grundsätzlich keine freigebige Zuwendung mehr gesehen werden.

Auch eine steuerpflichtige Behandlung der Kaufpreisraten als Leibrente lehnte der BFH ab. Die Eltern hatten das Grundstück gegen Kaufpreisraten verkauft und gerade kein Leibrentenrecht vereinbart.

Was bedeutet das für die Praxis?

Der BFH hält zwar weiterhin daran fest, dass langfristige Kaufpreisstundungen grundsätzlich in einen Barwert- und einen Zinsanteil aufgeteilt werden können.

Für Verträge zwischen nahestehenden Personen gilt jedoch etwas anderes, wenn ausdrücklich eine unverzinsliche Ratenzahlung vereinbart wird, die ausschließlich der Finanzierung des Kaufpreises dient.

Das Urteil eröffnet Familien damit zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögensübertragung.

Wichtig: Im entschiedenen Fall war die zehnjährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen. Daher lag kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft mehr vor.

Offen bleibt, wie der BFH entscheiden würde, wenn die Spekulationsfrist noch läuft und der Grundstücksverkauf grundsätzlich steuerpflichtig wäre. Hier besteht weiterhin Rechtsunsicherheit.

Fazit

Das Urteil stärkt Grundstücksverkäufe innerhalb der Familie erheblich.

Eine ausdrücklich vereinbarte zinslose Ratenzahlung führt nach Auffassung des BFH weder zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften beim Verkäufer noch zu einer Schenkungsteuer beim Erwerber.

Gleichzeitig verabschiedet sich das Gericht von seiner früheren Auffassung, wonach allein die zinslose Stundung einer Forderung eine steuerpflichtige Schenkung darstellen könne.

Für die Praxis bedeutet dies mehr Rechtssicherheit bei der familieninternen Vermögensnachfolge – jedenfalls dann, wenn die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.

Verwandte Blogartikel

Mehrfamilienhaus
Rechtstipp

Immer wieder kommt in Wohnungseigentümergemeinschaften die Frage auf, ob Balkone dem Sondereigentum oder dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Kurz vor dem Jahreswechsel sind einige Vermieter noch damit beschäftigt die Betriebskostenabrechnung für das letzte Jahr zu erstellen oder sie

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Häufig werden wir in der Rechtsberatung gefragt, wie die weiteren juristischen Schritte aussehen können, wenn der Mieter die vertraglich vereinbarten

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Rechtstipp

Grundsätzlich ist ein Mietvertrag nicht formbedürftig und kann daher auch mündlich zwischen Vermieter und Mieter geschlossen werden. So lange sich das

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Häufig werde ich in der Beratung gefragt, welche schematischen Voraussetzung für die Prüfung eines Eigenbedarfs vorliegen müssten; welcher

Tür_Schloss_Recht
Rechtstipp

Viele Vermieter sind verunsichert, wenn Mieter teilweise schon Wochen vor Ende des Mietvertrages die Schlüssel einfach in den Briefkasten werfen oder

Mieterhöhung
Rechtstipp

In der Rechtsberatung taucht immer wieder die Frage auf, was der Vermieter gegenüber dem Mieter bei einer Mieterhöhung zu beachten hat. Neben den

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Rechtstipp

Regelmäßig kommt zum Thema der Kündigung die Rückfrage, was es mit den entsprechenden Widerspruchsrechten auf sich habe und wann man diese tatsächlich

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 08.07.2020 in zwei Verfahren (Az. VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18) entschieden, dass ein Mieter, dem eine

Rechtsberatung im Norden kostenlos
Rechtstipp

Mit Urteil vom 26. Juni 2020, Az. V ZR 173/19 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer

Mietrecht
Rechtstipp

Diese Frage wird mir regelmäßig in der Beratung gestellt, wenn es darum geht ob es notwendig ist, dass Reparaturen, Sanierungen, Modernisierungen und

Mietspiegel
Rechtstipp

Vermieter sollten bereits beim Abschluss des Mietvertrages mit ihrem Mieter an die Möglichkeit einer zukünftigen Mieterhöhung denken.

Mietrecht
Rechtstipp

Die Nutzung des Treppenhauses ist ein immer wiederkehrender Streitpunkt zwischen Vermietern und Mietern. Leider ist sich diesbezüglich auch die

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Rechtstipp

Bei der Vermietung an mehrere Personen ist dem Vermieter zu empfehlen alle Erwachsenen in den Mietvertrag mit aufzunehmen. Dadurch wird jeder einzelne

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

In den letzten Wochen wurde es den Eigentümern von Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein nicht leichtgemacht: aufgrund der Vorgaben der Landesregierung