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Niederschlagswassergebühr: Eigentümer dürfen statistische Annahmen nicht ungeprüft akzeptieren

Die derzeit von Hansewasser versandten Erhebungsbögen zur Feststellung der künftigen Niederschlagswassergebühr sorgen bei zahlreichen Haus- und Grundeigentümern in Bremen und Bremerhaven für erhebliche Verunsicherung. Seit Beginn des Versands verzeichnet der Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. eine große Zahl an Beratungsanfragen.

„Viele Eigentümer sind irritiert, weil ihnen teils aus dem Liegenschaftskataster entnommene, teils statistisch ermittelte Flächengrößen vorgelegt werden, die sie nun bestätigen oder korrigieren sollen. Das darf keinesfalls ungeprüft erfolgen“, erklärt Ingmar Vergau, Geschäftsführer des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.

Zwar ist die getrennte Erhebung von Schmutz- und Niederschlagswassergebühren landesrechtlich vorgesehen, entscheidend sei jedoch, so Vergau, dass die Gebührenbemessung nachvollziehbar und verursachungsgerecht erfolgt.

„Grundstücke sind individuell gestaltet. Die Entwässerungssituation unterscheidet sich von Fall zu Fall. Eine Ermittlung auf Grundlage statistischer Durchschnittswerte kann dem nicht gerecht werden.“

Gebührenpflichtig sind nur solche befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser tatsächlich in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Terrassen oder Wege, von denen das Wasser auf dem eigenen Grundstück versickert, fallen regelmäßig nicht darunter. Auch bei Garagenzufahrten oder Stellplätzen können Mischsituationen vorliegen, die differenziert zu betrachten sind.

„Nicht jeder Hausbesitzer ist Tiefbauingenieur. Wenn im Anschreiben pauschal von ‚befestigten Flächen‘ die Rede ist, ohne die entscheidende Frage der tatsächlichen Einleitung klar herauszustellen, ist die Gefahr von Fehlbestätigungen groß“, so Vergau.

Politisch bewertet Haus & Grund Bremen die Einführung der Niederschlagswassergebühr kritisch.

„Die vermeintliche Absenkung der Schmutzwassergebühr zugunsten einer separaten Niederschlagswassergebühr ist aus unserer Sicht Augenwischerei. Am Ende handelt es sich um eine zusätzliche Belastung für Eigentümer – verbunden mit erheblichem bürokratischem Aufwand.“

Bremen und Bremerhaven liegen im bundesweiten Vergleich der 100 größten Städte regelmäßig im oberen Belastungsbereich bei Abwassergebühren, Grundsteuer und Müllgebühren. Statt neue Gebührenmodelle einzuführen, müsse die Politik endlich daran arbeiten, staatlich verursachte Betriebskosten spürbar zu senken.

„Gerade in einer Zeit steigender Kosten und wachsender Reglementierung ist es das falsche Signal, weitere finanzielle Verpflichtungen aufzubauen. Eigentum darf nicht immer weiter zur Refinanzierungsquelle kommunaler Haushalte werden“, betont Vergau.

Haus & Grund Bremen empfiehlt allen betroffenen Eigentümern:

  • Die mitgeteilten Flächenangaben sorgfältig zu überprüfen,
  • die tatsächliche Entwässerungssituation genau zu analysieren,
  • im Zweifel vor Bestätigung oder späterem Gebührenbescheid fachkundigen Rat einzuholen.

„Die Gefahr ist groß, dass aus Unwissenheit oder Überforderung fehlerhafte Angaben bestätigt werden. Wer sich unsicher ist, sollte sich unbedingt beraten lassen – idealerweise beim örtlichen Haus & Grund-Verein“, so Vergau abschließend.

Der Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. wird die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und sich weiterhin dafür einsetzen, dass Gebühren in Bremen und Bremerhaven verhältnismäßig, transparent und rechtssicher ausgestaltet werden.