Strengere Regeln für Biomüll und Biotonnen
Ab Mai 2025 gilt in Deutschland ein neues Gesetz, das die Nutzung der Biotonne strenger regelt. Ziel des Gesetzes ist es, die Verunreinigung von Bioabfällen durch andere Müllsorten zu reduzieren. Verfehlungen könnten zukünftig mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro bestraft werden. Auch in Bremen und Bremerhaven gelten ab dem 01. Mai 2025 neue Regeln.
Im Visier ist speziell die Biotonne. Der Anteil von Fremdstoffen im Biomüll soll damit auf maximal ein Prozent reduziert werden. Durch Verunreinigung des Biomülls entstehen Umweltprobleme und zusätzliche Kosten. Aus einer Tonne Biomüll können etwa 500 kg Kompost erzeugt werden. Das funktioniert aber nur, wenn die Abfälle, die in die Tonne gelangen, kompostierbar sind. Die Entsorgungsunternehmen sind zukünftig bundesweit angehalten die Biotonnen strenger auf Verunreinigungen zu kontrollieren. Wenn künftig der Fremdstoffanteil in der Biotonne mehr als drei Prozent beträgt, wird sie von der Müllabfuhr nicht mehr geleert.
Brotreste, Salat, Gemüse oder Eierschalen aber auch Fisch und Fleisch – einschließlich Knochen und Gräten – sowie bei der Lebensmittelzubereitung benutztes Küchenpapier sind wertvoller Biomüll. Ein großes Problem sind Kunststoffmülltüten Kaffeekapseln, Einweggeschirr sowie andere Kunststoffe und Kunststoffteile, die dem Biomüll in der Regel arglos beigemischt werden. Auch biologisch abbaubare Plastiktüten – und das ist eine wichtige Erkenntnis – gehören auf gar keinen Fall in die Biotonne. Was außerdem in die Biotonne eingeworfen werden darf, listet die Stadtreinigung Bremen auf ihrer Internetseiten unter https://www.die-bremer-stadtreinigung.de/bioabfall auf und führt die folgenden kompostierbaren Stoffe auf: Obst und Zitrusfrüchte, Kartoffelschalen, festes Essen wie Käsereste mit Naturrinde, Wurst, Nussschalen oder Speisereste, Teeblätter und -beutel, Filtertüten und Kaffeesatz, Blumen, kleine Mengen Gartenabfälle, wie Strauch- und Grasschnitt, Gehölzschnitt, Laub und Wildkräuter, Balkonpflanzen und Inhalte aus Blumentöpfen, wobei hier ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Bindegarn, Draht und Dekorationen vorher zu entfernen sind.
Was ausdrücklich nicht in die Biotonne eingefüllt werden darf führt die Bremer Stadtreinigung auf der genannten Seite ebenfalls auf. Das sind u.a. verpackte Lebensmittel sowie Obst- und Gemüsenetze. Auch Haushaltsabfälle wie zerbrochenes Glas, Keramik, Asche und Kehricht, Grillkohle, Kerzenreste, Servietten und Staubsaugerbeutel, Tierstreu und -kot, Watte, Medikamente, Hygieneartikel, Windeln oder gar Zigarettenkippen, flüssige Abfälle und Öle gehören nicht in die Biotonne sondern in den Restmüll. Ebenfalls keine Bioabfälle sind grobe Abfälle wie Möbel- und Gartenholz, Steine, Erde und Sand, Textilien und Leder.
Wenn die Biotonne mal nicht ausreichen sollte, nehmen viele Recycling-Stationen in Bremen kostenfrei Bioabfälle an. Bei Fragen bezüglich der Entsorgung bietet die Bremer Stadtreinigung unter 0421-3613611 montags zwischen 8.00 und 16.00 Uhr eine telefonische Beratung an.