Mit Rücksicht in die Grillsaison starten
Mit den ersten frühlingshaften Tagen beginnt in Bremen und Bremerhaven wieder die Grillsaison. Überall duftet es nach Würstchen, Fleisch oder Gemüse vom Grill – für viele ein Stück Lebensqualität, für manche jedoch Anlass zu Ärger. Gerade in dicht besiedelten Stadtteilen kommt es immer wieder zu Spannungen, weil sich Nachbarn durch Rauch, Gerüche oder Lärm belästigt fühlen.
„Grillen gehört für viele zum Sommer einfach dazu, doch Rücksichtnahme ist dabei das A und O“, betont Ingmar Vergau, Geschäftsführer des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. Die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater der Haus & Grund Vereine in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven erhalten zu Beginn der Grillsaison regelmäßig zahlreiche Anfragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Grundsätzlich gilt: Das Grillen auf dem eigenen Balkon, der Terrasse oder im Garten ist nicht pauschal verboten. Einschränkungen können sich jedoch ausdrücklich aus dem Mietvertrag oder der Hausordnung ergeben. „Wenn das Grillen dort untersagt ist, müssen sich Mieterinnen und Mieter daran halten. Andernfalls drohen zunächst eine Abmahnung und im Wiederholungsfall auch weitergehende mietrechtliche Konsequenzen“, erklärt Vergau.
Wo das Grillen erlaubt ist, rät Haus & Grund zu besonderer Rücksichtnahme – vor allem in Mehrfamilienhäusern. „Insbesondere auf Balkonen empfiehlt es sich aus Gründen des Brandschutzes und wegen der Rauchentwicklung, auf Elektro- oder Gasgrills zurückzugreifen“, so Vergau weiter. Holzkohlegrills seien hier häufig problematisch und auch feuerpolizeilich nicht immer zulässig.
Eine klare gesetzliche Regelung, wie häufig im Jahr gegrillt werden darf, existiert nicht. Gerichte haben hierzu in der Vergangenheit sehr unterschiedlich entschieden. Maßgeblich sei stets der Einzelfall und die Frage, ob Nachbarn unzumutbar beeinträchtigt werden. „Unsere Erfahrung zeigt: Viele Konflikte lassen sich schon vermeiden, wenn man Nachbarn vorher informiert oder sie einfach freundlich zum Grillabend einlädt“, sagt Vergau.
Wer mit vielen Freunden feiern möchte oder ganz sicher gehen will, kann zudem auf öffentliche Grillplätze ausweichen. In Bremen stehen entsprechende Flächen beispielsweise am Stadtwaldsee, am Sodenmattsee, im Weseruferpark Rablinghausen, am Werdersee sowie auf der Grillwiese hinter dem DLRG-Haus zur Verfügung. Auch in Bremerhaven gibt es ausgewiesene Grillmöglichkeiten, etwa im Bürgerpark, am Erikasee oder entlang der Geeste. Da sich Nutzungsmöglichkeiten gelegentlich ändern können, empfiehlt Haus & Grund, vorab die aktuellen Informationen auf den Internetseiten der Städte Bremen und Bremerhaven zu prüfen.
Darüber hinaus weist Haus & Grund darauf hin, dass in Wohnungseigentümergemeinschaften der Gebrauch von Gemeinschaftsflächen und möglichen Grillplätzen am besten durch eine klare Nutzungsordnung geregelt wird. „Solche Vereinbarungen helfen, Streit zu vermeiden und sorgen für transparente Regeln für alle Beteiligten“, erläutert Vergau.
Kommt es dennoch zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Rauch oder Gerüche, können im Einzelfall auch Unterlassungsansprüche bestehen. „Dafür müssen die Belastungen allerdings deutlich über das hinausgehen, was in einem Wohngebiet üblicherweise hinzunehmen ist“, so Vergau.
Mit gegenseitiger Rücksicht, offener Kommunikation und etwas Fingerspitzengefühl stehe einem entspannten Grillabend jedoch meist nichts im Wege. „So wird die Grillsaison zum Genuss für alle“, fasst Ingmar Vergau zusammen.