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Grundsteuer in Bremerhaven: Aufkommensneutralität darf kein Etikettenschwindel sein

Mit dem im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlichten Ortsgesetz über die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2026 hat die Stadt Bremerhaven den Hebesatz für die Grundsteuer B von bislang 896 Prozent auf nunmehr 927 Prozent angehoben. Haus & Grund Bremen sieht hierin erheblichen Klärungsbedarf – insbesondere im Hinblick auf die versprochene Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform.

„Die zentrale Frage lautet: Dient diese Anhebung tatsächlich ausschließlich der aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform – oder wird hier unter diesem Label faktisch eine zusätzliche Einnahmequelle erschlossen?“, so Ingmar Vergau, Geschäftsführer des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. „Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben ein Recht darauf zu erfahren, ob die Stadt insgesamt nicht doch mehr einnimmt als vor der Reform.“

Die Grundsteuerreform war politisch mit dem Versprechen verbunden worden, dass sie für die Kommunen insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet werden solle. Das bedeutet: Die Gesamteinnahmen der Kommune sollten in etwa dem bisherigen Niveau entsprechen, auch wenn sich die Belastungen im Einzelfall verschieben. Gerade beim in Bremen und Bremerhaven angewandten Bundesmodell kommt es jedoch teilweise zu erheblichen Wertverschiebungen – mit der Folge, dass einzelne Grundstücke und Gebäude deutlich stärker belastet werden als bislang.

Vor diesem Hintergrund greift aus Sicht von Haus & Grund auch der Hinweis auf „durchschnittlich nur moderate Mehrbelastungen“ zu kurz. „Statistische Mittelwerte sagen wenig über die konkrete Belastung des einzelnen Eigentümers aus. Wer etwa ein Einfamilienhaus oder ein kleineres Mehrfamilienhaus besitzt, kann – abhängig von Lage, Bodenrichtwert und Gebäudekennzahlen – spürbar stärker betroffen sein. Für diese Eigentümer ist es unerheblich, ob der Durchschnittswert rechnerisch gering ausfällt“, gibt Vergau zu bedenken.

Besonders kritisch bewertet der Haus & Grund-Geschäftsführer die implizite Argumentation, wonach fehlerhafte Angaben in den Grundsteuer-Werterklärungen mitursächlich für die Anpassung des Hebesatzes gewesen sein könnten. „Sollte tatsächlich ein relevanter Anteil der Anpassung auf Fehlangaben zurückzuführen sein, stellt sich die Frage, ob man die Eigentümer mit der komplexen Wertermittlung schlicht überfordert hat“, so Vergau. „Das neue Bewertungsverfahren ist hochkomplex und für viele Laien kaum nachvollziehbar.“

Haus & Grund verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass zahlreiche der abgefragten Daten – etwa zu Grundstücksgröße, Baujahr oder Nutzungsart – bereits in behördlichen Registern vorhanden sind und waren. Eine stärkere digitale Verknüpfung der vorhandenen Kataster-, Bau- und Steuerdaten hätte aus Sicht des Verbandes dazu beitragen können, Fehlerquoten zu reduzieren und Eigentümer zu entlasten. Stattdessen wurde ein Verfahren gewählt, das erhebliche Unsicherheiten erzeugt und nun offenbar zu nachträglichen Korrekturen führt.

Hinzu kommt, dass es in Bremerhaven – anders als in einzelnen anderen Bundesländern – keine offizielle, spezifische kommunale Härtefallregelung gibt, die außergewöhnliche Belastungssprünge abfedert. Gerade in Zeiten hoher Bau-, Energie- und Finanzierungskosten trifft eine steigende Grundsteuer viele Eigentümer in einer ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage. Für vermietende Eigentümer bedeutet dies zusätzliche Belastungen, die mittelbar auch den Wohnungsmarkt betreffen.

„Die Grundsteuer ist keine Bagatellabgabe, sondern eine substanzielle Dauerbelastung des Eigentums“, betont Vergau. „Wer die Hebesätze anpasst, muss transparent darlegen, in welchem Umfang dies zur Sicherung der Aufkommensneutralität erforderlich ist – und wo gegebenenfalls politische Spielräume zur Haushaltskonsolidierung genutzt werden.“

„Wir fordern daher eine vollständige Offenlegung der Berechnungsgrundlagen, aus denen sich die neue Hebesatzfestsetzung ergibt. Nur so könne nachvollzogen werden, ob die Reform in Bremerhaven tatsächlich aufkommensneutral umgesetzt wird oder ob die Eigentümer über das notwendige Maß hinaus belastet werden“, so Vergau. „Der Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. wird die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und sich weiterhin für eine faire, transparente und eigentumsfreundliche Ausgestaltung der Grundsteuer im Land Bremen einsetzen.“