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Haus & Grund Deutschland, Verbandshaus

Stärkung der Mietspiegel

Kai H. Warnecke, Präsident
Kai H. Warnecke, Präsident

Eines der letzten Gesetze der Regierung Merkel ist eine Novelle des Mietspiegelrechts.

Über diese wurde vier Jahre lang debattiert, obwohl das vorgegebene Ziel eindeutig war: Mietspiegel sollten qualitativ besser werden – im Interesse aller.

Bundesjustizministerin Lamprecht wollte die Gesetzesreform allerdings vor allem für eines nutzen: Die Möglichkeiten zur Einflussnahme der Vergleichsmiete durch die zuständige Stadt oder Gemeinde sollten ausgeweitet werden. Ihr Ziel war es anscheinend, die Vergleichsmieten im Interesse der Mieter zu deckeln. Dies sollte sogar so weit gehen, dass eine gerichtliche Kontrolle und der Beweis einer abweichenden Vergleichsmiete ausgeschlossen worden wären. Eine fragwürdige Vorgehensweise für eine Justizministerin in einem Rechtsstaat.

Zum Glück konnte sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchsetzen. Alle Ansätze zur politischen Manipulation der Vergleichsmiete wurden aus dem Gesetzentwurf entfernt. Auch die Ausweitung des Geltungszeitraums, der zu weniger aktuellen Mietspiegeln geführt hätte, wurde von der Union verhindert.

Damit wird es künftig tatsächlich bessere Mietspiegel geben. Denn sie werden weniger anfällig für Eingriffe der Politik sein. Dies ist eine Stärkung der Mietspiegel.

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