
Praxistests
Praxistest Wohnflächenberechnung
2 Objekte + 6 Prüfer = 6 unterschiedliche Ergebnisse
Doppelhaushälfte mit ausgebautem Keller und Dachgeschoss
Wohnfläche nach WoFlV
DHH:
a) 102 m²
b) 116 m²
c) 119 m²
Differenz ausgehend vom niedrigsten zum höchsten Wert beträgt mehr als 16 %.
Altbauwohnung ohne weitere Schwierigkeitsgrade
Wohnfläche nach WoFlV
Altbauwohnung:
a) 135 m²
b) 137 m²
c) 133 m²
Differenz vom niedrigsten zum höchsten Wert liegt unter 5 %.
Differenz zu der vom Eigentümer angenommenen Wohnungsgröße von 130 m² liegt über 5 %.
Ursachen für die Differenzen
- Messungenauigkeiten/Messabweichungen
- Spielräume bei der Anwendung der Wohnflächenverordnung
- Handwerkliche Fehler bei der Vermessung
Schlussfolgerungen
- Die "tatsächliche" Wohnfläche gibt es nicht.
- Zum Schutz von Mietern und Vermietern muss es eine Toleranz geben.
- Vermessungskosten betragen bis zu 1.050 Euro und verteuern das Wohnen. Zu hohe rechtliche Anforderungen sind daher kontraproduktiv
Praxistest ortsübliche Vergleichsmiete
Fragestellung
Bei der Mietpreisbremse knüpft gemäß § 556d Absatz 1 BGB die zulässige Neuvermietungsmiete an die ortsübliche Vergleichsmiete an. Kann durch diese Verknüpfung eine eindeutig bestimmbare Neuvermietungsmiete benannt werden und ist der finanzielle Aufwand für private Vermieter, die deutschlandweit 66 Prozent aller Mietwohnungen anbieten, vertretbar, um diese zulässige Neuvermietungsmiete professionell feststellen zu lassen?
Der Praxistest
Um die aufgeworfenen Fragen zu beantworten, wurden für je eine Wohnung in den Städten Berlin, Bonn, Bremen, Kassel und Kiel jeweils 3 Gutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete erstellt. Die Ergebnisse finden Sie im Download.