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Praxistest Energieausweis

Wer ein Gebäude verkaufen, vermieten, verpachten, vererben oder verleasen will, muss gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) einen Energieausweis vorlegen. Im Praxistest "Energieausweis" wurden mehrere Energieausweise getestet und miteinander verglichen. Der Test beruht auf den Regelungen der vormaligen Energieeinsparverordnung (EnEV), die unverändert ins GEG übernommen wurden.

Energieausweise

  • 12 Bedarfs- und 8 Verbrauchsausweise
  • 9 Energieausweise für das Mehrfamilienhaus und 11 Energieausweise für das Doppelhaus

Berechnet wurde mit allen Verfahren gemäß EnEV (DIN V 18599, DIN 4108-6/DIN V 4701-10, Regelungen nach § 9 Abs. 2 EnEV)

 

Energieberater wurden aus der „Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“, die von der dena überwacht wird, ausgewählt. Ein Energieberater wurde vom Eigentümer selbst bestimmt und ein führender Online-Anbieter wurde getestet

Mehrfamilienhaus

Baujahr 1969, mit 6 Wohneinheiten, oberste Geschossdecke sowie Giebelseiten wurden nachträglich gedämmt, Fenster mit 2- Scheiben-Isolierglas getauscht, Raumwärme erst mit Ölheizkessel (seit 1990), während des Praxistests modernisiert mit Gasbrennwertgerät (seit Ende 2014)

 

Doppelhaus

Baujahr 1984, je Hälfte 140 m² Wohnfläche, mit Öl- bzw. Gaskessel jeweils Baujahr 1984, für Raumwärme und Warmwasserbereitung Keller, Dachgeschoss und Wintergarten werden beheizt.

Ein Gebäude – verschiedene Energieausweise

  • Die Klassifizierung reicht von energetisch gut saniert bis energetisch nicht wesentlich modernisiert.
  • Abweichung zwischen den Energiekennwerten beträgt mehr als 40 Prozent

 

Verbrauch ist geringer als berechneter Bedarf

Bedarfsausweise sind irreführend

 

  • Erwartungen bei Eigentümern und Mietern hinsichtlich der Energiekosteneinsparung werden nicht erfüllt.
  • Potenzial für wirtschaftliche Modernisierungen ist in Wirklichkeit gering.

Abweichung bei Gebäudenutzfläche

Energieausweis ist so gut wie sein Ersteller

  • Ermittlung der Gebäudenutzfläche nach EnEV von Sorgfalt des Ausweiserstellers abhängig
  • Bei kleinen Gebäuden ist deren Einfluss auf den Energiekennwert besonders hoch.

Mieter werden getäuscht

Energieausweis nicht relevant für Heizkosten

  • Energiekennwert in kWh/(m²a) gibt keine Auskunft über die Heizkosten.
  • Bezugsgröße des Energiekennwertes ist eine „fiktive“ Gebäudenutzfläche, welche nicht mit der Wohnfläche identisch ist.
  • Heizkosten sind vielmehr von den Kosten des Brennstoffs (z. B. Gas, Öl) sowie den Kosten des Dienstleisters für Wartung und Betreibung abhängig.
  • Tatsächlicher Energieverbrauch wird beeinflusst durch
    • Lage der Wohnung im Haus (Nord-/Südseite, innen-/außenliegend)
    • Anzahl der Bewohner
    • Verbrauchsgewohnheiten (sparsam, verschwenderisch)