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Mietschuldenfreiheitsbescheinigung - was Vermieter darüber wissen sollten

Gibt es eine Verpflichtung, dem Mieter auf Wunsch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen - und was genau gehört hinein?

Finanzielle Sicherheit ist ein Hauptaspekt bei der Suche nach einem passenden Mieter. Natürlich möchten Sie regelmäßig und vollständig Ihre Mietzahlungen erhalten und deshalb alle Möglichkeiten wahrnehmen, sich im Voraus abzusichern. Der Gesetzgeber erlaubt Ihnen, auf verschiedenen Wegen die Solvenz der Bewerber zu prüfen. Ein wichtiger Baustein ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, die der bisherige Vermieter ausstellt. Vielleicht sind Sie selbst schon gebeten worden, ein solches Dokument zu erstellen. Gibt es eine Verpflichtung, das zu tun – und was gehört genau hinein?

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Frau sitzt mit verzweifelter Mimik am Couchtisch vor Formularen und Laptop

Keine Pflicht zur Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Als Vermieter dürfen Sie selbst entscheiden, ob Sie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen oder nicht. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2009 (VIII ZR 238/08) hervor, dem eine wichtige Annahme zugrunde liegt: Das Dokument könnte als Ausgleichsquittung gelten und dazu führen, dass Sie auf Ansprüche verzichten müssen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung noch nicht ersichtlich sind. Kommt es zu einem Rechtsstreit mit dem betreffenden Mieter, könnte sich die Bescheinigung als Nachteil für Sie erweisen, sodass das Urteil zu Ihren Ungunsten ausfällt. Stellen Sie das Dokument freiwillig aus, sollten Sie also genau überlegen, was Sie bescheinigen und ob eventuell doch noch eine Rechnung offen ist, um diese auf dem Dokument ausdrücklich zu vermerken.

Da somit nicht jeder Mieter die Chance auf eine Mietschuldenfreiheitbescheinigung hat, dürfen Sie als Vermieter das Dokument nicht verpflichtend von Ihren Bewerbern verlangen. Und: Wer keine Bescheinigung vorweist, muss dem bisherigen Vermieter nicht unbedingt etwas schuldig sein.

Diese Daten gehören in die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Sie haben sich dafür entschieden, Ihrem Mieter eine Bescheinigung auszustellen. Tragen Sie Folgendes ein:

  • Überschrift: Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Angaben zum Vermieter (Name, Adresse)
  • Angaben zum Mieter (Name, Adresse)
  • Anschrift des Mietobjektes
  • Beginn und Ende des Mietverhältnisses
  • Falls zutreffend: Ihre Erklärung, dass die Mietzahlungen bis zum jetzigen Zeitpunkt stets pünktlich und in voller Höhe geleistet wurden
  • Alternativ falls zutreffend: Ihre Erklärung, dass der Mieter alle Mietzahlungen beglichen hat
  • Optional: Ihre Erklärung, dass noch Mietschulden in Höhe von XY aus dem Mietverhältnis bestehen
  • Eventuell weitere Anmerkungen
  • Ihre Unterschrift mit Ort und Datum

Weitere Optionen, die Bonität eines Mieters zu prüfen

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist nur eine von mehreren Optionen, die Bonität eines potentiellen Mieters zu prüfen. Diese drei Alternativen sind gesetzlich zugelassen:

  • Eine Quittung über geleistete Mietzahlungen
  • Die letzten drei Gehaltsabrechnungen

Eine vereinfachte Bonitätsauskunft Eine vereinfachte Bonitätsauskunft (wie die SCHUFA-Selbstauskunft für Vermieter) enthält nur die Information, ob die vorliegenden Daten über Ihren Bewerber ausschließlich positiv sind. Mehr muss ein potentieller Mieter nicht über sich preisgeben. Und das laut Datenschutzverordnung auch nur dann, wenn die betreffende Person ernsthaft am Mietobjekt interessiert ist und seine Bonität nicht als einzige Entscheidungsgrundlage des Vermieters dient. Gewiss gibt es für Sie noch einige andere Punkte, die Sie abwägen, um die passende Person zu finden, die Ihre Räumlichkeiten zu schätzen weiß. Als renommierte Interessengemeinschaft privater Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer steht Haus & Grund seinen Mitgliedern in Rechtsfragen jederzeit zur Seite.

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