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Mieterselbstauskunft

Mieterselbstauskunft: So gelingen Bonitätsprüfungen

Jeder Vermieter wünscht sich einen zuverlässigen, zahlungskräftigen Mieter, der die fällige Miete pünktlich bezahlt. Mietausfälle und Mietnomaden bergen enorme finanzielle Risiken, die Sie als Vermieter keinesfalls eingehen dürfen. Deshalb lohnt es sich, vor Abschluss eines Mietvertrages die Bonität der potenziellen Mieterinnen und Mieter genau zu prüfen.

Wenn Sie unsicher sind, welche Informationen Sie einholen dürfen und wie aussagekräftig die Ihnen zur Verfügung stehenden Daten sind, so können Sie als Mitglied des Haus & Grund-Vereins dazu jederzeit mit unseren erfahrenen Expertinnen und Experten Rücksprache halten. 

So stellen Sie sicher, dass Ihre Immobilie an seriöse Personen mit stabiler Einkommenssituation vermietet wird.

Unseren Mitgliedern stehen geprüfte Vorlagen als PDF zum Download zur Verfügung.

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Mieterselbstauskunft

Mieterselbstauskunft: Was ist das?

Die Mieterselbstauskunft ist ein Dokument, das die Vermieterseite, gegebenenfalls auch über einen Immobilienmakler, anfordern darf. Ziel ist es zu erfahren, ob jemand einen guten finanziellen Background hat und dementsprechend vertrauenswürdig ist. In den meisten Fällen wird neben der Selbstauskunft auch noch eine „SCHUFA-Auskunft“ bereitgestellt. Dabei enthält die Mieterselbstauskunft persönliche Informationen des Mieters. Die SCHUFA-Auskunft informiert über die finanziellen Verhältnisse.

Kurz gesagt dürfen all jene Informationen abgefragt werden, die für Vermieter wirkliche Aussagekraft über die Zuverlässigkeit einer Person haben. Wer übermotiviert zu umfassende private Informationen einholen will, kann große Probleme bekommen – bis hin zum Bußgeld für unzulässige Fragen.
Es gilt daher: Eine Mieterselbstauskunft anfordern ist gut und richtig, doch bei der Vorgehensweise ist Feingefühl gefragt.

Mieterselbstauskunft: Welche Fragen sind erlaubt?

Heikel ist das Thema der Selbstauskunft deshalb, weil immer ein gewisser Interessenskonflikt vorliegt: Vermieter möchten so viel wie möglich über potenzielle Mieter erfahren, diese wiederum legen auch Wert darauf, ihre höchstpersönlichen Daten zu schützen. Daher ist klar geregelt, welche Informationen erfragt werden dürfen.

Im Zuge der Vertragsanbahnung kann geklärt werden, wie viele Personen einziehen werden und ob es sich dabei um Kinder oder Erwachsene handeln wird. Auch nach den Einkommensverhältnissen darf gefragt werden, wobei Vermieter sich hier mit einer Auskunft über das Netto-Monatseinkommen zufriedengeben sollten. Bei welchem Arbeitgeber die Person beschäftigt ist und kann ebenfalls gefragt werden.

Ebenfalls zulässig ist die Frage nach bestehenden Räumungstiteln und Mietrückständen sowie nach einem eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren. Zu all diesen Punkten müssen Interessenten wahrheitsgemäße Antworten geben.

Bonitätsprüfung: Diese Fragen sind verboten

Wie zuvor erwähnt, gibt es jedoch auch Fragen, die unzulässig sind. Auf diese darf ohne Konsequenz eine falsche Antwort gegeben werden. Hinzu kommt, dass Vermietern bei Verstoß gegebenenfalls sogar ein Bußgeld droht. Fordern Sie also nie mehr Informationen ein, als tatsächlich nötig und im gesetzlichen Rahmen erlaubt ist.

Verbotene Fragen an Mietinteressenten sind beispielsweise:

  • Welcher Religion gehören Sie an?
  • Rauchen Sie?
  • Welche Krankheiten haben Sie?
  • Haben Sie Vorstrafen?
  • Welcher Partei gehören Sie an?
  • Sind Sie Mitglied eines Mietervereins?
  • Welche sexuelle Orientierung haben Sie?

Es handelt sich somit um all jene Bereiche, die nichts über die Zuverlässigkeit der zukünftigen Mietzahlungen aussagen und gleichzeitig den höchstpersönlichen Lebensbereich der Person betreffen. Die Privatsphäre muss immer gewahrt bleiben. So ist auch die Frage nach dem Familienstand und der Familienplanung verboten.

Vorsicht gilt auch bereits bei der Besichtigung der Immobilie. Früher wurden immer wieder Kopien der Personalausweise von Interessenten angefordert, doch auch dies ist unzulässig. Es darf zwar nach Namen und Anschrift gefragt und mit Hilfe des Personalausweises überprüft werden, doch eine Ausweiskopie ist nicht nötig und daher auch nicht erlaubt.

Mieterselbstauskunft und DSGVO

Der Datenschutz ist gerade bei solch privaten Daten, wie sie Wohnungsinteressenten oft preisgeben, von größter Bedeutung. Der erste Schritt ist daher immer, dass Sie sich als Vermieter das Einverständnis des potenziellen Mieters holen, dass bestimmte Daten gespeichert werden dürfen, denn schließlich werden Daten, etwa eine SCHUFA-Auskunft, ja typischerweise zumindest für ein paar Tage gespeichert.

Sobald kein Interesse mehr besteht, die Daten aufzubewahren, sind diese zu löschen. Ebenso muss die Löschung auf Verlangen der Person erfolgen. Die Speicherung muss sicher erfolgen und als Vermieter sollten sie sorgsam und vertrauenswürdig mit dem gesamten Schutz dieser Daten umgehen, denn schließlich wünschen Sie sich umgekehrt ebenso zuverlässige Mieter.

Fazit zur Mieterselbstauskunft und Bonitätsprüfung

Aussagekräftige Informationen über zukünftige Mieter einzuholen, ist legitim und nachvollziehbar. Gerade jene Personen, die mit guter Bonität und Zuverlässigkeit glänzen, haben normalerweise auch kein Problem damit, entsprechende Nachweise vorzulegen. Doch als Vermieter ist es wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, welche Daten erhoben werden dürfen. Denn ansonsten laufen Sie Gefahr, einerseits falsche Antworten zu erhalten und andererseits schlimmstenfalls sogar ein Bußgeld zu riskieren.

Der richtige Weg ist daher zu überlegen, welche Informationen wirklich relevant sind, um eine Entscheidung treffen zu können, wer Ihre Immobilie zukünftig beziehen soll. Ein gutes Netto-Einkommen ist selbstverständlich wichtig. Ebenso ist nachvollziehbar, dass Vermieter wissen möchten, ob sich jemand in einem Insolvenzverfahren befindet oder es frühere Mietrückstände gibt.

Die Frage nach dem Arbeitgeber kann Aussagekraft haben, etwa dann, wenn es sich um eine besonders sichere berufliche Tätigkeit handelt. Alles in allem sollten die Fragen mit Vernunft gewählt sein. So sichern Sie sich ab und begegnen gleichzeitig Ihrem Gegenüber auf sympathischer Augenhöhe. Wer nachvollziehbare Fragen stellt, wird außerdem auf Verständnis dafür stoßen, dass diese Informationen für die Entscheidung über die Wohnungsvergabe relevant sind, und somit normalerweise korrekte Antworten erhalten.

Vorteile für Haus & Grund Mitglieder

Unsere Mitglieder können sich jederzeit rechtlich beraten lassen. Denn unsere Experten wissen genau, wie Sie korrekt Daten von potenziellen Mietern einholen und können Ihnen zudem Tipps geben, worauf Sie hinsichtlich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besonders achten müssen. So helfen wir Ihnen dabei, sich selbst im rechtlich korrekten Bereich zu bewegen und gleichzeitig maximale Sicherheit bei der Auswahl Ihrer zukünftigen Mieter zu haben.

Als Mitglied von Haus & Grund stehen Ihnen geprüfte Vorlagen als PDF zum Download bereit. 

 

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