Direkt zum Inhalt
Bild
Recht

Das Jahressteuergesetz - ein Überblick

Die Bundesregierung hat das Jahressteuergesetz auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz geht eine Änderung der Bewertungsvorschriften bei der Schenkung und Erbschaft von Immobilien einher.

Aus Sicht von Haus & Grund bedeutet dies, dass es in der Praxis zunehmend zu erbschaftsteuerbedingten Verkäufen privater Vermieter an institutionelle Investoren kommen wird.

Häufig werden Immobilien mit energetischem Sanierungsbedarf vererbt. Das bedeutet für die Erben leider oft, dass sie keine Möglichkeit sehen, die Erbschaftsteuer aufzubringen bzw. zeitnah zu erwirtschaften. Die Konsequenz ist der Verkauf der geerbten Immobilie. Dies führt zu einem Ausverkauf des deutschen Immobilienbestandes.

Durch die marktpreisorientierte Besteuerung von Erbfällen werden Schein-Millionäre produziert. Dies führt zu Verkäufen an institutionelle Investoren und in der Folge steigenden Mieten.

Immobilieneigentümer, die vorhaben, ein Haus zu vererben oder zu verschenken, sollten frühzeitig mit der Nachfolgeplanung beginnen. Eigentümer können zum Beispiel Teile der Immobilie im steuerlichen Freibetragsbereich übertragen und sich im Gegenzug Wohn- oder Nießbrauchsrechte eintragen lassen.

Die neuen Bewertungsvorgaben gelten ab 1.1.2023. Wer sich hierzu beraten lassen möchte, sollte sich zeitnah an seinen Haus & Grund Verein wenden.

 

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Jetzt zu den neuen Bewertungsvorgaben beraten lassen.

H&G Finder Teaser

Finden Sie Ihren Haus & Grund-Verein vor Ort

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Über 840 Haus & Grund-Vereine bundesweit sind seit über 130 Jahren für Eigentümer da und setzen sich engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum ihrer Mitglieder ein.