Direkt zum Inhalt
Rechtstipp

Warum Mietstreitigkeiten selten beim Bundesgerichtshof landen

Wer sich schon einmal mit Mieterhöhungen oder Nachzahlungen bei der Miete gestritten hat, weiß: Bis solche Fälle tatsächlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landen, ist es ein weiter Weg. Ein aktueller Beschluss des BGH vom 7. Oktober 2025 (Az. VIII ZR 308/24) zeigt genau, warum das so ist – und was Vermieter wie Mieter daraus lernen können.

Worum ging es?

Ein Vermieter hatte seine Wohnung seit 2017 an drei WG-Mitglieder vermietet – für eine Kaltmiete von 1.285,44 € im Monat. Im Jahr 2020 wollte er die Miete auf 1.622,40 € erhöhen. Eine der Mieterinnen soll ihm daraufhin mündlich zugesagt haben, dafür zu sorgen, dass die WG entweder auszieht oder der Mieterhöhung zustimmt – eine Art persönliche „Garantie“. Doch es kam anders: Die WG blieb, und die Miete wurde nicht erhöht.
Daraufhin verlangte der Vermieter von der betreffenden Mieterin die Mietdifferenz von 336,96 € pro Monat – zunächst für drei Monate, später für längere Zeiträume und klagte diese ein. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht wiesen die Klage ab. Der Vermieter wollte den Fall zum BGH bringen, doch das ging nur, wenn der sogenannte Beschwerdewert über 20.000,00 € lag. Diesen Wert sah der BGH als nicht erreicht.

Wie wird der Streitwert vom Gericht berechnet?

Für solche Fälle gilt § 9 der Zivilprozessordnung (ZPO). Darin steht, dass man bei wiederkehrenden Zahlungen (z. B. monatlicher Miete) den dreieinhalbfachen Jahresbetrag der geforderten Differenz ansetzt - zzgl. aller Forderungsbeträge, die schon fällig sind.

Ein Rechenbeispiel:

• Monatliche Differenz: 336,96 €

• Jahresbetrag: 336,96 € × 12 = 4.043,52 €

• Dreieinhalbfacher Jahresbetrag: 4.043,52 € × 3,5 = 14.152,32 €

• Dazu kommen noch die Beträge, die schon fällig waren - insgesamt rund 15.000 €.

Damit lag der Streitwert unter der 20.000-€-Grenze, die nötig wäre, um den Fall vor den BGH zu bringen.

Was ist mit der angeblichen „Garantie“ der Mieterin?

Die mündlich zugesagte „Garantie“ der Mitmieterin spielte für die Berechnung keine Rolle.Der Vermieter argumentierte, dass durch diese persönliche Zusage ein größerer wirtschaft-licher Anspruch entstanden sei. Doch der BGH sah das anders: Eine mündliche Garantie zählt bei der Berechnung nicht mit - und sie ist in der Regel rechtlich nicht wirksam, weil solche Verpflichtungen schriftlich und klar formuliert sein müssen. Mit anderen Worten: eine spontane Zusage im Gespräch ist keine rechtlich bindende Garantie.

Was bedeutet das für die Praxis?

Klagezeitpunkt kann entscheidend sein. Wer als Vermieter klagen will, sollte prüfen, wann die Klage erhoben wird. Nur wenn der bereits aufgelaufene Betrag plus der dreieinhalbfache Jahresbetrag über 20.000 € liegt, ist der Weg zum BGH möglicherweise offen.

Mündliche Zusagen sind riskant. Eine „Garantie“, die nur im Gespräch gegeben wird, hat keinen rechtlichen Wert. Für eine verlässliche Absicherung sollten Vermieter auf schriftliche Vereinbarungen oder Bürgschaften setzen.

Verwandte Blogartikel

Eigenheim, Eigentümer
Rechtstipp

Im Zuge der jüngsten wohnungspolitischen Beratungen hat die Regierungskoalition unter dem Stichwort „Bezahlbares Wohnen“ Änderungen im Mietrecht

Kommission Justiz
Rechtstipp

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 14. Mai 2025 (Az. VIII ZR 256/23) eine wichtige Entscheidung für Mieterinnen und Mieter getroffen: Wer

Kommission Justiz
Rechtstipp

Grundsätzlich gilt: Mieter dürfen ihre Wohnung untervermieten – allerdings nur mit Zustimmung des Vermieters. Dieses Recht besteht, wenn ein

Kommission Justiz
Rechtstipp

In der Immobilienwirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren ein grundlegender Wandel vollzogen. Investoren, Banken und Politik verlangen nicht nur

Urteil
Rechtstipp

Eigenbedarfskündigungen sind für viele Mitglieder als  Vermieter ein wichtiges Werkzeug, um Wohnungen für sich selbst oder enge Angehörige zu nutzen

Grundsteuer
Rechtstipp

Die sogenannte Schonfristzahlung bietet Mietern die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs abzuwenden. Geregelt ist sie in § 569

Handshake
Rechtstipp

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist das Hausgeld in der Regel auf das offizielle Konto der Gemeinschaft zu überweisen. In besonderen

Wohnungssuche
Rechtstipp

Die Haltung von Haustieren ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil ihres Alltags. Doch in welchem Umfang muss ein Vermieter die Tierhaltung

BGH Urteil
Rechtstipp

Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Grundversorgungsverordnung sorgt für Klarheit in einem häufig vorkommenden Fall auf dem

Finanzbehörden, Grundsteuer
Rechtstipp

Grundsätzlich ist ein Mietvertrag nicht formbedürftig und kann daher auch mündlich zwischen Vermieter und Mieter geschlossen werden. So lange sich das

Grundsteuer
Rechtstipp

Ein Mietvertrag verpflichtet den Mieter, die vereinbarten Bedingungen einzuhalten und die Mietsache pfleglich zu behandeln. Die Abmahnung ist ein

Vertrag
Rechtstipp

Wird gegenüber einem Mieter eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen (z.B. wegen Eigenbedarf) so steht dem Mieter das sogenannte

Grundsteuer
Rechtstipp

Möchte man als Vermieter seinem Mieter die Kündigung eines Mietverhältnisses aussprechen, so hat eine solche bestimmte Anforderungen, die erfüllt sein

Grundsteuer
Rechtstipp

Grundsätzlich gilt im Mietrecht: Der ursprüngliche Bauzustand eines Gebäudes wird als mangelfrei angesehen. Nachträgliche Änderungen in der Umwelt

Trede_Ratjen (1).jpg
Rechtstipp

Im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung kann der Vermieter die vermieteteWohnung kündigen, wenn er die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder