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Lärmschutz an Ortsumgehungsstraßen: Kostenerstattung für Anwohner

Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 19.05.2022 für eine Änderung des Bundesfernstraßengesetzes gestimmt. Anwohnern von Ortsumgehungsstraßen sollen in bestimmten Fällen vom Bund Ausgaben für Lärmschutzmaßnahmen erstattet bekommen. Hintergrund ist, dass der Verkehr bei längerfristigen Vollsperrungen von Bundesfernstraßen in der Regel auf andere Straßen umgeleitet wird. Folglich nimmt der Verkehr auf diesen Straßen und damit auch die Lärmbelästigung für die Anwohner zu. Das Gesetz sieht daher vor, dass Eigentümer von Grundstücken, die an solchen Umleitungsstrecken liegen, künftig die Ausgaben für sogenannte passive Schallschutzmaßnahmen vom Bund erstattet bekommen. Unter die Maßnahmen fallen beispielsweise besonders gedämmte Fenster. Voraussetzung ist, dass der Lärmpegel um mindestens drei Dezibel ansteigt, der Pegel von 64 Dezibel am Tag und 54 Dezibel bei Nach überschritten wird und die Streckenumleitung voraussichtlich länger als zwei Jahre andauert. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 10.06.2022 zugestimmt. Es wird nunmehr über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

 

28.06.2022