Kündigung Ihrer Mitgliedschaft
Art der Kündigung
Ordentliche Kündigung
Wird die Kündigung vor dem 30.09. eines Jahres ausgesprochen, wird diese zum 31.12. des gleichen Jahres wirksam.
Wird die Kündigung nach dem 30.09. eines Jahres ausgesprochen, wird diese zum 31.12. des Folgejahres wirksam.
Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung Ihrer Vereinsmitgliedschaft ist nur ausnahmsweise bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes zulässig und wirksam, der zwingend anzugeben ist.
Eine Prüfung über das Vorliegen eines zur außerordentlichen Kündigung berechtigenden Grundes behalten wir uns vor.
Liegt ein wichtiger Grund nicht vor gilt die ausgesprochene Kündigung als ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte nutzen Sie zur Kündigung Ihrer Mitgliedschaft das Kontaktformular und geben dort im Betreff "Kündigung" an. Die Art der Kündigung und den Grund geben Sie bitte im Textfeld ein.