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CO2-Kostenaufteilung
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CO2-Kostenaufteilung
Die CO2-Kostenaufteilung für Vermieter gilt seit dem 1. Januar 2023 mit dem Inkrafttreten des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) und betrifft alle Heizkostenabrechnungen für Abrechnungszeiträume, die an oder nach diesem Datum beginnen; Vermieter müssen einen Anteil der CO2-Kosten übernehmen, gestaffelt nach der energetischen Qualität des Gebäudes.
Näheres hierzu finden Sie in unserem ausführlichen "Merkblatt zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz".
CO2-Rechner
CO2-Abgabe für Vermieter
Ein Tool zur Berechnung der CO2-Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz