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Grundsteuerreform in Baden-Württemberg

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Steuern und Abgaben

Grundsteuerreform in Baden-Württemberg

2025 wurde die Grundsteuer in ganz Deutschland neu berechnet. Der Landtag von Baden-Württemberg hat bereits am 04.11.2020 ein Grundsteuergesetz verabschiedet. Es ist das erste vollständig eigene Steuergesetz für das Land. In Baden-Württemberg wurde die Grundsteuer damit nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt. 

Die Bewertung basiert hier im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. Das Bewertungsergebnis ist der Grundsteuerwert, der den verfassungswidrigen Einheitswert künftig ersetzt. Eine Modifizierung der reinen Bodenwertsteuer erfolgt anschließend bei Anwendung der Steuermesszahl: Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke erfolgt ein Abschlag in Höhe von 30 Prozent.

Das Grundsteuerranking von Haus & Grund Deutschland hat es jetzt ans Licht gebracht. Die großen Städte in Baden-Württemberg belegen von deutschlandweit untersuchten 100 Städten einsam die letzten Plätze. Hier hat sich die Grundsteuer am stärksten verteuert.

Was ist die Grundsteuermesszahl beziehungsweise der Grundsteuermessbetrag?

Mithilfe der Grundsteuermesszahl werden die Grundsteuerwerte an die neuen Verhältnisse angepasst. Die neue Steuermesszahl liegt bei 1,3 Promille. In der Einheitsbewertung waren es bis zu 3,5 Promille. Durch die Multiplikation des Grundsteuerwertes mit der Steuermesszahl erhält man den sogenannten Grundsteuermessbetrag. Aus ihm und dem jeweiligen Hebesatz ermitteln die Gemeinden die konkrete Grundsteuer.

Was ist der Hebesatz?

Mit dem Hebesatz bestimmen die Kommunen vor Ort, wie hoch letztlich die Grundsteuerbelastung wird. Grundlage für die Ermittlung des Hebesatzes wird die Summe der Grundsteuermessbeträge aller Grundstücke im Gemeindegebiet sein. In Freiburg liegt der Hebesatz aktuell bei 235 Hebesatzpunkten. 

Musterklagen gegen die Grundsteuer - Kosten eines Verkehrswertgutachtens

Der Landesverband Haus & Grund Baden hat mit einer Verbändeallianz mehrere Musterklagen eingereicht. In den ersten beiden Verfahren hat das Finanzgericht Baden-Württemberg am 11.06 2024 abschlägig entschieden. Daher liegen beiden Fälle jetzt in der Revision beim Bundesfinanzgericht. Das Ergebnis ist damit weiterhin offen. Weitere Musterklagen sind noch offen. Dennoch gibt es erste Erfolge. So in der Frage, wer eigentlich die Kosten für ein Verkehrswertgutachten zu tragen hat.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg stellte in einem Beschluss vom 16.10.2025 klar, dass das Finanzamt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Sachverständigenkosten zu tragen habe. Die Bewertung des Finanzamts habe wegen der eingeschränkten Bebaubarkeit des Grund und Bodens zu einer erheblichen Überbewertung geführt. Diese sei für das Finanzamt auch ohne das Gutachten offenkundig gewesen.