Direkt zum Inhalt

Mietpreisbremse ist für ganz Hessen nicht mehr haltbar

Bild
Stadtansicht von Frankfurt am Main

Haus & Grund Hessen und Haus & Grund Frankfurt zum aktuellen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt

Darmstadt/Frankfurt, 17. Juni 2026 – Das Amtsgericht Frankfurt hat die im November für ein Jahr verlängerte Hessische Mieterschutzverordnung für Frankfurt als unwirksam erklärt (AZ 33029 C 130/25) und bestätigt die Rechtsauffassung von Haus & Grund Hessen und Haus & Grund Frankfurt. Gemeinsam hatten sie seinerzeit gewarnt, dass die Verlängerung ohne zugrundeliegendes Gutachten rechtlich nicht zulässig ist.

„Aus Sicht von Haus & Grund ist dieses Vorgehen rechtlich nicht zulässig und konfrontiert deshalb Mieter und Vermieter in Hessen mit rechtlicher Unsicherheit, ob die Mieterschutzverordnung in den jeweiligen Städten überhaupt noch angewendet werden darf“, hatten die beiden Verbände im Herbst in einer Pressemitteilung gewarnt. Denn ein neues Gutachten zu angespannten Wohnungsmärkten in Hessen hatte zwar vorgelegen, wurde aber nicht berücksichtigt. Unter anderem war bekannt geworden, dass demnach Frankfurt nicht mehr zum Kreis der Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt gehören sollte, während Gießen neu hinzugekommen wäre. Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori hatte beanstandet, die ermittelten Zahlen bildeten die Realität in den Wohnungsmärkten nicht sachgerecht ab, und ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses wird derzeit erstellt.

 

Gericht: „Verweigerung der gesetzlich geforderten Begründung“

Dazu schreibt das AG Frankfurt in seinem Urteil: „Denn wenn neuere Daten zwar erhoben worden sind und dem Verordnungsgeber vorliegen, aber weder veröffentlicht noch zur Begründung der Mieterschutzverordnung herangezogen wird, kommt dies einer Verweigerung der gesetzlich geforderten Begründung der Verordnung gleich. Mangels ausreichender Begründung ist die Verordnung vom 12.11.2025 damit als unwirksam anzusehen.“

Zu den Auswirkungen des Urteils sagt Gregor Weil, Geschäftsführer von Haus & Grund Frankfurt: „Seit Dezember 2025 gilt nach dem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt für das gesamte Stadtgebiet die Mieterschutzverordnung nicht mehr. Das bedeutet, Mechanismen wie Mietpreisbremse und die reduzierte Kappungsgrenze sind für sämtliche Frankfurter Mietverhältnisse unwirksam. Das bringt genau die Unruhe in die Beziehung zwischen Vermietern und Mietern, vor der wir gewarnt haben.“

Die Tatsache, dass das Amtsgericht Frankfurt eine eigene Mietrechtsabteilung hat, bedeutet für Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, eine „enorme Strahlwirkung des Urteils für ganz Hessen. Die Mieterschutzverordnung ist auch für alle anderen hessischen Kommunen nicht mehr haltbar. Die Landesregierung hat damit eine erhebliche Verunsicherung in alle Mietverhältnisse in den betroffenen Kommunen getragen.“ Ehrhardt weiter: „Das Urteil ist eine Ohrfeige für Herrn Mansoori und zugleich ein Beleg dafür, wie leichtfertig hier in von der Verfassung geschützte Grundrechte vermietender Wohnungseigentümer eingegriffen wird.“

 

Es sei nun an der Zeit, die Regelung gänzlich abzuschaffen, fordern Ehrhardt und Weil unisono, denn sie erziele ohnehin nicht den gewünschten Erfolg. „Nach zehn Jahren Mieterschutzverordnung ist weder für Mieter noch für Vermieter in Hessen eine nennenswerte Verbesserung der Situation in Sicht. Schleswig-Holstein hat vor fünf Jahren die Mietpreisbremse abgeschafft – ohne negative Auswirkungen im Vergleich zu anderen Bundesländern. Mietpreisregulierung ist vielmehr Gift für jeden Wohnungsmarkt. Sie schreckt Investoren ab und ist damit ein großer Hemmschuh für Schaffung von neuem Wohnraum.“

Über Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

Als größter Haus & Grund-Ortsverein in Hessen vertritt Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. die Interessen von über 11.500 privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern in Frankfurt am Main und im Rhein-Main Gebiet. Bereits seit 1883 engagiert sich der Verein in Politik und Öffentlichkeit für die Interessen privater Eigentümer.