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Wie hoch darf eine Hecke in Hanglage sein?
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs bringt auch für Hessen mehr Klarheit bei Streit um Hecken und Sträucher in Hanglagen. Im entschiedenen Fall ( Urteil vom 27.06.2025, V ZR 180/24 ) lag ein Grundstück deutlich höher als das des Nachbarn; im Grenzbereich war zudem aufgeschüttet worden. Die Nachbarn wollten erreichen, dass die Pflanzenhöhe vom tieferliegenden Grundstück aus gemessen wird.
Der BGH hat das abgelehnt. Entscheidend ist grundsätzlich der Punkt, an dem die Pflanze auf dem höherliegenden Grundstück aus dem Boden tritt. Allein der Höhenunterschied zum Nachbargrundstück führt also nicht automatisch dazu, dass Gehölze rechtlich als höher gelten.
Wichtig ist aber die Ausnahme: Wird im Grenzbereich gezielt aufgeschüttet, um höhere Bepflanzung zu ermöglichen, kann das ursprüngliche Geländeniveau maßgeblich bleiben. Genau hier zeigt sich, dass solche Fälle trotz der neuen Leitlinie rechtlich heikel bleiben können.
Die Grundsätze lassen sich auch auf Hessen übertragen. Zwar gelten hier eigene nachbarrechtliche Vorschriften, doch auch sie sollen einen Ausgleich zwischen Sichtschutz, Begrünung sowie Licht- und Luftinteressen schaffen. Für Eigentümer in Hanglagen ist das Urteil deshalb eine wichtige Orientierung – eine pauschale Antwort für jeden Einzelfall liefert es aber nicht.
Für private Eigentümer zeigt die Entscheidung: Hanglage allein entscheidet noch keinen Nachbarstreit. Gerade bei Aufschüttungen, Grenzabständen und der konkreten Grundstückssituation kommt es auf die Details an.
Ob eine Hecke oder ein Strauch zulässig ist, hängt deshalb oft nicht nur von der gemessenen Höhe ab, sondern auch von den tatsächlichen Gelände- und Pflanzverhältnissen. Gerade in Hanglagen können schon kleine Unterschiede entscheidend sein und den Ausschlag für die rechtliche Bewertung geben.