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Sommerferien auf dem Balkon - Rücksicht auf Nachbarn nehmen

Am 3. Juli beginnen in Bremen und Bremerhaven die Sommerferien. Nicht alle können oder wollen in dieser Zeit verreisen. Gerade im Sommer entscheiden sich viele für Ferien in den heimischen Gefilden und auf dem heimischen Balkon. Damit die Ferien aber auch uneingeschränkt genossen werden können und es keinen Streit mit den Nachbarn oder dem Vermieter gibt, sollten bestimmte Spielregeln beachtet werden. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Bremen e.V. aufmerksam.

„Grundsätzlich dürfen Mieter auf ihrem Balkon all das machen, was andere nicht übermäßig belästigt. Sonnenstühle und Tische können selbstverständlich auf dem Balkon genutzt werden. Wer sich gegen zu viel Sonne oder vor neugierigen Nachbarn schützen will, kann auch Sonnenschirme oder einen Sichtschutz aufstellen. Sobald diese aber an dem Mauerwerk befestigt werden müssen, ist die Erlaubnis des Vermieters notwendig. Zudem sollte die Hausfassade durch den Sichtschutz optisch nicht allzu stark beeinträchtigt werden“, sagt der Geschäftsführer des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V., Ingmar Vergau.

„Bei der Dekoration des Balkons gilt, dass andere nicht gefährdet werden dürfen. Blumenkästen müssen so befestigt sein, dass sie auch bei den mittlerweile häufiger gewordenen Stürmen und Unwettern nicht auf die Straße oder darunterliegende Balkone fallen können. Sollten für die Montage Bohrlöcher in der Fassade notwendig sein, ist auch hier die Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Dies gilt auch für Kletterpflanzen, da diese die Fassade angreifen können“, so Vergau.

Das gelegentliche Grillen auf dem Balkon ist zumeist erlaubt. Wegen der Brandgefahr und der Belästigung der Nachbarn durch Rauch, sollte jedoch möglichst ein Elektrogrill verwendet werden. Aber Vorsicht: Das Grillen auf dem Balkon kann in der Hausordnung auch gänzlich verboten sein. Mietende, die sich hieran trotz Abmahnung nicht halten, droht gegebenenfalls die Kündigung.

„Wenn es die Hausordnung oder der Mietvertrag nicht ausdrücklich verbietet, dürfen Mieter auch auf dem Balkon ein Planschbecken aufstellen. Allerdings müssen Mieter dringend die Traglast des Balkons beachten. Während ein Planschbecken für Kinder häufig ohne weitere Bedenken aufgestellt werden kann, kommen bei den immer beliebter werdenden Outdoor-Whirlpools schnell Wassermengen von 500-1000 Litern zusammen, die ein entsprechendes Gewicht haben,“ gibt Ingmar Vergau zu bedenken.