Direkt zum Inhalt

Gartenhäuser und Geräteschuppen richtig versichern

Gärten entwickeln sich oft im Laufe der Zeit zu wertvollen Lebensräumen. Was einst mit Rasen und Beeten begann, wird ergänzt durch Gartenhäuser und -möbel, Geräte oder sogar fest installierte Pools. Damit wächst nicht nur die Aufenthaltsqualität, sondern auch der materielle Wert. Vielen Eigentümern ist jedoch nicht bewusst, dass dieser Zugewinn nicht automatisch vollständig abgesichert ist.

Schäden durch Sturm, Feuer, Leitungswasser oder Diebstahl können nicht nur das Wohnhaus betreffen. Gerade Nebengebäude und frei zugängliche Bereiche sind besonders anfällig – und damit auch ein potenzielles Einfallstor für Versicherungslücken.

Wohngebäude oder Hausrat?
Maßgeblich für die Unterscheidung zwischen Wohngebäude und Hausrat ist die Trennung zwischen fest verbundenen Bauwerken und beweglichem Inventar. Gartenhäuser oder Geräteschuppen zählen in der Regel als Nebengebäude und fallen damit in die Wohngebäudeversicherung – vorausgesetzt, sie sind dauerhaft errichtet und im Versicherungsvertrag berücksichtigt.

Bewegliche Gegenstände wie Geräte, Möbel oder mobile Pools gehören dagegen zum Hausrat. Sie sind über die Hausratversicherung abgesichert, allerdings oft nur eingeschränkt. Gerade bei hochwertigen Anschaffungen lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen.

Typische Risiken im Außenbereich
Die Schadensbilder im Gartenumfeld sind vielfältig. Ein Sturm kann Dächer beschädigen, Starkregen ein Gartenhaus fluten oder ein Defekt einen Brand auslösen. Hinzu kommen Diebstahl und Vandalismus – Risiken, die im Außenbereich des Grundstücks naturgemäß höher sind. Besonders tückisch: Oft sind ein Gebäude und sein Inhalt zugleich betroffen. Ohne klar geregelten Versicherungsschutz kann das teuer werden.

Irrtümer vermeiden
Viele Eigentümer verlassen sich auf Annahmen, die sich im Ernstfall als trügerisch erweisen. Weder ist jedes Gartenhaus automatisch mitversichert, noch gehört jegliches Gartenzubehör pauschal zum Hausrat. Entscheidend sind stets die konkreten Vertragsbedingungen und die Einordnung der jeweiligen Gegenstände. Auch Elementarschäden wie Überschwemmung oder Starkregen sind kein Standardbestandteil, sondern müssen gesondert eingeschlossen werden – angesichts zunehmender Wetterextreme ein wichtiger Baustein.

Versicherungsschutz richtig anpassen
Ein stimmiger Versicherungsschutz beginnt mit einer Bestandsaufnahme. Wurden Gartenhäuser nachträglich errichtet oder hochwertige Geräte angeschafft, sollte der Vertrag dementsprechend angepasst werden. Ebenso wichtig ist eine ausreichende Versicherungssumme, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Wesentlich ist vor allem, Gebäude und Inventar vollständig und korrekt zu erfassen, hochwertige Gegenstände realistisch zu berücksichtigen, den Elementarschutz in den Vertrag einzubeziehen und insgesamt für eine ausreichende Sicherung gegen Diebstahl zu sorgen.

Fazit
Der Garten ist längst mehr als nur Beiwerk – er ist Teil des Wohnens und damit auch des Vermögens. Wer seinen Versicherungsschutz regelmäßig überprüft und anpasst, schützt nicht nur Gebäude und Geräte, sondern bewahrt den Garten als das, was er sein soll: ein Ort der Ruhe und Erholung.

GEV Grundeigentümer-Versicherung
Sie haben weitere Fragen?
Lassen Sie sich von den Experten der GEV Grundeigentümer-Versicherung unter 040 3766 3367 beraten.

www.gev-versicherung.de