Direkt zum Inhalt

Wohneigentumsförderung für Familien startet zum 01.06.2023

Ab dem 1. Juni 2023 startet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen BMWSB das KfW-Wohnungseigentumsprogramm"Wohneigentum für Familien" (WEF). Die KfW-Neubauförderung zielt darauf ab, Familien mit Kindern und geringem bis mittlerem Einkommen den Bau oder den Ersterwerb von neuem, selbstgenutztem und klimafreundlichem Wohnungseigentumzu erleichtern.
  • Antragsteller und Förderbedingungen: Die Förderung ist für Privatpersonen vorgesehen, die einen klimafreundlichen Neubau erstellen oder innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung erwerben, den sie selbst bewohnen und mindestens 50 Prozent Eigentum daran haben. Sie müssen mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben und ein jährliches steuerpflichtiges Haushaltseinkommen von 60.000 Euro (+10.000 Euro pro zusätzlichem Kind) nicht überschreiten. Sie dürfen kein bestehendes Wohneigentum besitzen und keinen "Baukindergeld (KfW-Zuschussprogramm 424)" in Anspruch genommen haben.

  • Fördermaßnahmen: Die WEF-Förderung unterstützt den Neubau oder den Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung. Es gibt zwei Förderstufen: (1) "Klimafreundliches Wohngebäude", das die Anforderungen eines Effizienzhaus 40 und die Treibhausgas-Emissionen gemäß dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)" erfüllt; und (2) "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG", das zusätzlich alle Anforderungen für das QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM erfüllt und ein Nachhaltigkeitszertifikat von einer akkreditierten Stelle erhält.

  • Art und Höhe der Förderung: Die KfW-Programm bietet zinsverbilligte Kredite, deren Höhe von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder abhängt. Für die Stufe "Klimafreundliches Wohngebäude" liegen die Maximalbeträge bei 140.000 Euro für 1-2 Kinder, 165.000 Euro für 3-4 Kinder und 190.000 Euro für 5 oder mehr Kinder. Für die Stufe "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" sind die Kredithöchstbeträge 190.000 Euro für 1-2 Kinder, 215.000 Euro für 3-4 Kinder und 240.000 Euro für 5 oder mehr Kinder. Es wird maximal eine Wohneinheit gefördert.

Haus & Grund meint hierzu:

  • Die Zinsvergünstigung in einem Umfeld von steigenden Zinsen ist richtig. Das eigentliche Problem der Schwellenhaushalte beim Eigentumserwerb, die Eigenkapitalhürde, wird durch die Zins-Förderung aber nicht adressiert.
  • Vor dem Hintergrund steigender Baupreise, steigender Finanzierungskosten und fehlendem Eigenkapital bei Schwellenhaushalten wird für die meisten dieser Haushalte das Gesamtvolumen eines Neubaus trotz Zinsvergünstigung nicht finanzierbar sein.
  • Die ausschließliche Förderung von Neubau versperrt den Zugang zu günstigeren Bestandsimmobilien.
  • Das vorliegende Förderkonzept birgt die Gefahr, den Neubau in nachfrageschwache Regionen zu lenken, weil dort Bauland günstiger ist und eine Finanzierung für Schwellenhaushalte eher möglich ist. So werden vor allem Haushalte in nachfragestarken, meist urbanen Regionen von der Förderung ausgeschlossen.
  • Die Finanzierbarkeit der geforderten energetischen Standards über dem GEG-Niveau (EH 40) ist für Schwellenhaushalte unrealistisch – vor allem bei Dachausbau und Aufstockung in den urbanen Regionen.

MG